Haftung des Vereinsvorstands: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Mai 2020, 09:56 Uhr
Geschäftsführung des Vorstands
Die satzungsmäßige Vertretungsmacht des Vorstands im Außenverhältnis schließt pflichtwidriges Handeln bei der Geschäftsführung im Innenverhältnis nicht aus.<ref>BGH, Urteil vom 14.01.2008 - II ZR 245/06 = NJW 2008, 1589 Abs. 15</ref>