Eltern: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Weiterleitung auf Elternrecht entfernt)
Markierung: Weiterleitung entfernt
 
Zeile 4: Zeile 4:
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Elternrecht]]
 
* [[Elternrecht]]
 +
 +
==Fußnoten==
 +
<references/>

Aktuelle Version vom 6. August 2019, 12:50 Uhr

Gemeinderat

Bis 2007 durften in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern Ehegatten, Eltern und Kinder sowie Geschwister nicht gleichzeitig dem Gemeinderat angehören (Art. 31 Abs. 3 GO). Diese Vorschrift wurde vor den Kommunalwahlen 2008 gestrichen.<ref>https://www.wahlrecht.de/kommunal/bayern.html</ref>

Siehe auch

Fußnoten

<references/>