Auslobungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Wettbewerbe sind Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen. | + | Wettbewerbe sind nach {{GWB 103}} Abs. 6 Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen..<noinclude> |
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+ | ==Normen== | ||
+ | * {{GWB 103}} Abs. 6 | ||
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+ | ==Siehe auch== | ||
+ | * [[Öffentlicher Auftrag]] | ||
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+ | [[Kategorie:Vergaberecht]]</noinclude> |