Asylrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Januar 2017, 10:48 Uhr
"Politisch Verfolgte genießen gemäß Art. 16a Abs. 1 GG Asylrecht. Eine Verfolgung stellt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann als politische dar, wenn sie im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen um die Gestaltung und Eigenart der allgemeinen Ordnung des Zusammenlebens von Menschen und Menschengruppen steht, also - im Unterschied etwa zu einer privaten Verfolgung - einen öffentlichen Bezug hat und von einem Träger überlegener, in der Regel hoheitlicher Macht ausgeht, der der Verletzte unterworfen ist. Politische Verfolgung ist somit grundsätzlich staatliche Verfolgung. Dem steht nicht entgegen, dass dem Staat solche staatsähnlichen Organisationen gleichstehen, die den jeweiligen Staat verdrängt haben oder denen dieser das Feld überlassen hat und die ihn daher insoweit ersetzen."<ref>BVerfG, Beschluss vom 10.08.2000 - 2 BvR 260/98, 2 BvR 1353/98 Abs. 12</ref>
Schutzbereich: Politisch Verfolgte
Nach Art. 1 A Ziffer 2 der Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist "Flüchtling" jede Person, die "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will."
Institutionen
Normen
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Grundgesetz (GG)
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
- BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 = NVwZ 2009, 1281 - Griechenland
- BVerfG, Beschluss vom 10.08.2000 - 2 BvR 260/98, 2 BvR 1353/98
- BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93; 2 BvR 2315/93 = BVerfGE 94, 49 - Sichere Drittstaaten
- BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93; 2 BvR 1508/93 = BVerfGE 94, 115 - Sichere Herkunftsstaaten
- BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 = BVerfGE 94, 166 - Flughafenverfahren
- BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86; 2 BvR 961/86; 2 BvR 1000/86 = BVerfGE 80, 315 - Tamilen
- BVerfG, Beschluss vom 02.07.1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 = BVerfGE 54, 341 - Wirtschaftsasyl
Publikationen
Fachbücher
- Hubert Heinhold, Recht für Flüchtlinge, Ein Leitfaden durch das Asyl- und Ausländerrecht, Loeper Literaturverlag, 7. Aufl. 2015
Fachaufsätze
- Christian Biermann, Der „Asylkompromiss“ und das Bundesverfassungsgericht, Jura 1997, 522
- Friedrich Schoch, Das neue Asylrecht gemäß Art. 16a GG, DVBl. 1993, 1161-1170
Siehe auch
Fußnoten
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