Kategorie:Nachhaltigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BVerwG 4 C 9.11}} - Stichworte: [[Außenbereich]]; [[landwirtschaftlicher Betrieb]]; [[Nebenerwerbsbetrieb]]; [[Schafzucht]]; [[Dauerhaftigkeit]]; [[Nachhaltigkeit]]; [[Nachweis]]; [[Gewinnerzielung]]; [[Gesamtschau]]. Leitsatz: Der nach {{BauGB 35}} Abs. 1 Nr. 1 privilegierte landwirtschaftliche (Nebenerwerbs-)Betrieb muss nach Art und Umfang grundsätzlich geeignet sein, wirtschaftlich, d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht geführt zu werden. Nachweise werden in Zweifelsfällen zu fordern sein, wenn nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Betrieb die Möglichkeit der Gewinnerzielung abzusprechen ist.
  
 
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===Online-Veröffentlichungen===
 
* [http://www.techworld.com.au/article/410193/open_source_ecology_can_open_source_save_planet_/ Open Source Ecology: Can open source save the planet?] - "The Open Source Ecology project is developing tools for building [[Nachhaltigkeit|sustainable]] communities based on the principles of DIY and closed-loop manufacturing"
 
* [http://www.techworld.com.au/article/410193/open_source_ecology_can_open_source_save_planet_/ Open Source Ecology: Can open source save the planet?] - "The Open Source Ecology project is developing tools for building [[Nachhaltigkeit|sustainable]] communities based on the principles of DIY and closed-loop manufacturing"
  
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===Behördliche Veröffentlichungen===
  
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* Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (Hrsg.): Bayern Agenda 21 für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung in Bayern
 
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* Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (Hrsg.): Leitfaden für eine nachhaltige Kommunalentwicklung Band I und Band II
* {{BVerwG 4 C 9.11}} - Stichworte: [[Außenbereich]]; [[landwirtschaftlicher Betrieb]]; [[Nebenerwerbsbetrieb]]; [[Schafzucht]]; [[Dauerhaftigkeit]]; [[Nachhaltigkeit]]; [[Nachweis]]; [[Gewinnerzielung]]; [[Gesamtschau]]. Leitsatz: Der nach {{BauGB 35}} Abs. 1 Nr. 1 privilegierte landwirtschaftliche (Nebenerwerbs-)Betrieb muss nach Art und Umfang grundsätzlich geeignet sein, wirtschaftlich, d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht geführt zu werden. Nachweise werden in Zweifelsfällen zu fordern sein, wenn nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Betrieb die Möglichkeit der Gewinnerzielung abzusprechen ist.
 
  
 
==Medien==
 
==Medien==

Version vom 14. Juni 2016, 18:02 Uhr

Rechtsprechung

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Publikationen

Online-Veröffentlichungen

Behördliche Veröffentlichungen

  • Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (Hrsg.): Bayern Agenda 21 für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung in Bayern
  • Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (Hrsg.): Leitfaden für eine nachhaltige Kommunalentwicklung Band I und Band II

Medien

Links

Siehe auch

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