Kommunales Kostenverzeichnis der Stadt Burgkunstadt (KommKVz): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. April 2016, 16:55 Uhr
Stand 03.07.2013
Tarif- Nr. | Amtshandlung | Gebühr EURO |
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00.01 | Abschriften, Ablichtungen (Art. 10, 20,) | |
1. von Amts wegen erstellt | in der Regel kostenfrei | |
2. auf besonderen Antrag erstellt | 0,50 bis 2,50 | |
Die Gebühr erhöht sich bis zu 2,50 € je angefangener Seite bei aufwändiger Erstellung. | je angefangene Seite | |
00.02 | Akteneinsicht | |
Einsicht in Akten oder amtliche Bücher, soweit diese nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird. | 0,75 je Akte oder Buch, mindestens 5,00 | |
Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seit dem Abschluss der Akten oder Bücher mehr als 10 Jahre vergangen sind. | ||
Gebührenfrei ist die Einsicht in Rechtsvorschriften, Flächennutzungs-pläne und ähnliche für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmte Schriftstücke oder Pläne. | ||
In Sitzungsniederschriften (Art. 45 GO) | gebührenfrei |