Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. Dezember 2015, 14:32 Uhr
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über Asylanträge. Es ist nach Maßgabe des Asylgesetz (AsylG) auch für ausländerrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig. (AsylG § 5 Abs. 1)
Institution
Suchname::Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Telefon: Telefon::+49-911-943-0
Telefax: Telefax::+49-911-943-1000
URL:: http://www.bamf.de/DE/Startseite/startseite-node.html