Kategorie:Burgkunstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Stadt Burgkunstadt ist nach [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=4&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt1&st=null Art. 1 Satz 1 GO] eine Gebietskörperschaft. Als juristische Person ist sie Trägerin von Rechten und Pflichten und fähig, an einem Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt zu sein ([http://dejure.org/gesetze/VwGO/61.html§ 61 VwGO]).
 
Die Stadt Burgkunstadt ist nach [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=4&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt1&st=null Art. 1 Satz 1 GO] eine Gebietskörperschaft. Als juristische Person ist sie Trägerin von Rechten und Pflichten und fähig, an einem Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt zu sein ([http://dejure.org/gesetze/VwGO/61.html§ 61 VwGO]).
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==Links==
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* [http://www.burgkunstadt.de Internetangebot der Stadt Burgkunstadt]
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Burgkunstadt Wikipediaartikel Burgkunstadt]

Version vom 11. Juni 2013, 13:12 Uhr

Die Stadt Burgkunstadt ist nach Art. 1 Satz 1 GO eine Gebietskörperschaft. Als juristische Person ist sie Trägerin von Rechten und Pflichten und fähig, an einem Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt zu sein (61 VwGO).

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