Geheimhaltungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:
  
 
==Normen==
 
==Normen==
* {{GO 56a]]
+
* {{AO 30}}
 +
* {{GO 56a}}
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==

Version vom 13. Februar 2015, 15:31 Uhr

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Geheimhaltung insbesondere

  • nach AO § 30 für Steuer-, Beitrags- und Gebührenangelegenheiten
  • nach GO ... für Verhandlungen in nichtöffentlicher Sitzung und
  • Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen.

Normen

Publikationen

Siehe auch