Abgabenerhebungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Publikationen==
 
==Publikationen==
* [http://www.fes-kommunales.de/_data/Fi_Kommunaler_Haushaltsplan_Teil_2.pdf Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, Der kommunale Haushaltsplan, 2. Teil. Allgemeine Haushaltsgrundsätze und Grundsätze der Einnahmebeschaffung], Seite 3
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* [http://www.fes-kommunales.de/_data/Fi_Kommunaler_Haushaltsplan_Teil_2.pdf Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, Der kommunale Haushaltsplan, 2. Teil. Allgemeine Haushaltsgrundsätze und Grundsätze der Einnahmebeschaffung], Seite 3 (Ziffer 2.2.)
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 27. Dezember 2014, 11:36 Uhr

Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften (GO Art. 62 Abs. 1).

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />