Rechnungsprüfung (Kommunalrecht): Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.rechnungshof.sachsen.de/files/ba040401.pdf Empfehlungen für die Durchführung der örtlichen Prüfung in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern]
 
* [http://www.rechnungshof.sachsen.de/files/ba040401.pdf Empfehlungen für die Durchführung der örtlichen Prüfung in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern]
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* [http://www.petrakellystiftung.de/fileadmin/user_upload/newsartikel/PDF_Dokus/Praesentation_Morbitzer_OertlichePruefung_in_Kommunen.pdf Örtliche Rechnungsprüfung in Kommunen]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 6. Juni 2014, 08:25 Uhr

Nach GO Art. 106 Abs. 1 erstreckt sich die Rechnungsprüfung auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere<ref>nicht abschließend, vgl. Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung S. 150</ref> darauf, ob

1. die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,

2. die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen beziehungsweise die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,

3. wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,

4. die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.

Die Rechnungsprüfung umfaßt auch die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe unter entsprechender Anwendung des Absatzes 1. Dabei ist auf das Ergebnis der Abschlußprüfung (Art. 107) mit abzustellen. (GO Art. 106 Abs. 3)

Arten

Checkliste

  1. Prüfungsplanung<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152 ff.</ref>
    1. Organiosatorisch
      1. ggf. Vorprüfung durch Sachverständigen<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 155</ref>
    2. Zeitlich
      1. Empfehlung >5000<=10000 Einwohner: 5-8 Sitzungen pro Prüfungsjahr bei Sitzungsdauer von 3-4 Stunden<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 155</ref>
    3. Personell
    4. Thematisch
      1. Orientierung am Haushaltsplan<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
        1. Einnahmen des Verwaltungshaushalts<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
        2. Ausgaben des Verwaltungshaushalts<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
        3. Einnahmen des Vermögenshaushalts<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
        4. Ausgaben des Vermögenshaushalts<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
        5. Bestandskontrollen beim Vermögen<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
      2. Bauprojekte
      3. Kommunale Einrichtungen und Betriebe<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 153</ref>
      4. ggf. begleitende Prüfung einzelner Maßnahmen<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 155 sowie Kapitel 3.3.</ref></ref>
        1. ggf. Beiziehung eines Sachverständigen<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 155</ref>
  2. Beschluss über Aufgabenverteilung<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
    1. Ermächtigung zur Akteneinsicht und Information im Rahmen der zugewiesenen Aufgabe
  3. Auswahl und Umfang der Stichproben<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 153 f.</ref>
    1. Systematische Auswahl<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 154</ref>, z.B.
      1. Unternehmerrechnungen ab bestimmten Betragsuntergrenzen<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 154</ref>
      2. Zulagen und Zuschläge der Mitarbeiter des Bauhofs<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 154</ref>
      3. ...
  4. Dokumentation
    1. Kennzeichnung<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 156</ref> (Farbe braun, s. VV Nr. 4 zu KommPrV § 1)
    2. Protokollierung der Prüfungshandlungen
    3. Niederschrift, GO Art. 103 Abs. 1 Satz 2
    4. Prüfungsbericht, KommPrV § 7
      1. Namen der Prüfer
      2. Dauer der Prüfung
      3. die Bezeichnung der geprüften Gebiete,
      4. die Prüfungsunterlagen,
      5. die Art und der Umfang der Prüfungshandlungen,
      6. die wesentlichen Prüfungsfeststellungen,
      7. die Erledigung von Prüfungsfeststellungen früherer Prüfungsberichte und
      8. das zusammengefaßte Prüfungsergebnis.

Normen

Gemeindeordnung (GO)

Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke (Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung - KommPrV)

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />