Diskussion:Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Vorschlag --~~~~: ==Zuwendungen== # Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr den Betrag von 500,-- € übersteigen, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederver…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
Vorschlag --[[Benutzer:Kottan1982|Kottan1982]] ([[Benutzer Diskussion:Kottan1982|Diskussion]]) 16:54, 10. Mai 2013 (CEST):
 
Vorschlag --[[Benutzer:Kottan1982|Kottan1982]] ([[Benutzer Diskussion:Kottan1982|Diskussion]]) 16:54, 10. Mai 2013 (CEST):
 
==Zuwendungen==
 
==Zuwendungen==
# Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr den Betrag von 500,-- € übersteigen, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Bis dahin ist der 500,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Genehmigung ist der 500,- € übersteiegnde Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.
+
# Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr den Betrag von 500,-- € übersteigen, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Bis dahin ist der 500,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Genehmigung ist der 500,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.
 
#Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. ist verpflichtet, alle Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen seines Online-Angebots zu veröffentlichen. (Datenschutz?)
 
#Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. ist verpflichtet, alle Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen seines Online-Angebots zu veröffentlichen. (Datenschutz?)

Version vom 10. Mai 2013, 14:55 Uhr

Vorschlag --Kottan1982 (Diskussion) 16:54, 10. Mai 2013 (CEST):

Zuwendungen

  1. Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr den Betrag von 500,-- € übersteigen, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Bis dahin ist der 500,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Genehmigung ist der 500,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.
  2. Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. ist verpflichtet, alle Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen seines Online-Angebots zu veröffentlichen. (Datenschutz?)