Diskussion:Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Unterschied zwischen den Versionen
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− | # Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr den Betrag von 500,-- € übersteigen, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Bis dahin ist der 500,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Genehmigung ist der 500,- € | + | # Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr den Betrag von 500,-- € übersteigen, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Bis dahin ist der 500,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Genehmigung ist der 500,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten. |
#Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. ist verpflichtet, alle Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen seines Online-Angebots zu veröffentlichen. (Datenschutz?) | #Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. ist verpflichtet, alle Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen seines Online-Angebots zu veröffentlichen. (Datenschutz?) |
Version vom 10. Mai 2013, 14:55 Uhr
Vorschlag --Kottan1982 (Diskussion) 16:54, 10. Mai 2013 (CEST):
Zuwendungen
- Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr den Betrag von 500,-- € übersteigen, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Bis dahin ist der 500,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Genehmigung ist der 500,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.
- Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. ist verpflichtet, alle Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen seines Online-Angebots zu veröffentlichen. (Datenschutz?)