Verfahrensordnung (Verbraucherschlichtungsstelle)
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Die Verbraucherschlichtungsstelle muss eine Verfahrensordnung haben. Die Verfahrensordnung bestimmt das Konfliktbeilegungsverfahren und regelt die Einzelheiten seiner Durchführung. (VSBG § 5 Abs. 1)
Normen
- VSBG § 5 Abs. 1