Stadtratssitzung-2021-02-09-TOP-04 Auflassung des Bahnübergangs Mainklein-West (Bahn-km 49,771)

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Projekt Projekt::Bahnübergang Mainklein-West
Stichwort Stichwort::Auflassung
Straße Straße::Mainklein
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::Eisenbahn-Bundesamt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/02/09
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Bezüglich der geplanten Schließung des Bahnübergangs Mainklein-West (Bahn-km 49,771) sind seitens der Mainkleiner Einwohner folgende Eingaben eingegangen:

Die DB Netz AG plant, den BÜ Mainklein-West ersatzlos aufzulassen und hat ein Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet.

Die Argumente der DB Netz, die schlussendlich zur Schließung des BÜ Mainklein-West führen sollen, können nicht unwidersprochen bleiben. Die Unterzeichnenden sind Einwohner Mainkleins und von der geplanten Schließung des BÜ 49,771 unmittelbar betroffen.

  • Bei der Darstellung der verkehrlichen Situation und der örtlichen Nutzung wird der neuangesiedelte Baggerbetrieb XXXX, Flurnummer 933, völlig außer Acht gelassen. Dieser nutzt den BÜ für den An- und Abtransport seines Fuhrparks in Richtung Burgkunstadt. Hinzu kommt der Verkehr seiner Zulieferer.
  • Ebenso fehlen die Betriebsfahrten der Stadt Burgkunstadt, die den BÜ bei der regelmäßigen Pflege des Spielplatzes nutzt.
  • Die Beschreibung der touristischen und sonstigen Nutzung hinsichtlich der Gaststätte suggeriert, dass über den östlichen BÜ km 50,131 die Gaststätte an der B 289 "sicherer" zu erreichen ist, als über den westlichen BÜ. Das entspricht in keiner Weise der Realität, denn bei der Benutzung des östlichen BÜ müssen die Radfahrer auf die vielbefahrene B289 abbiegen, um die Gaststätte zu erreichen. Die Gaststätte befindet sich nicht im Ortsteil "Weidenburg" sondern befindet sich genau gegenüber des BÜ km 49,771. Es wird angezweifelt, dass sicherheitsbewusste Radtouristen diesen Weg wählen, im Zweifel fahren sie lieber weiter. Der Biergarten ist zum Sterben verurteilt.
  • Daneben wird der Gastwirtsfamilie, sowie den ansässigen Gästen, der fußläufige Weg ins Dorf "Mainklein" verschlossen. Wer als Fußgänger von hier ins Dorf gelangen will, muss dann entweder entlang der B289 laufen oder einen unbefestigten und unbeleuchteten Naturpfad benutzen.
  • Wenn der Schulbus, wie von der DB Netz beschrieben, auf der FlurNr. 477/6 (nicht wie fälschlich 477/4, das ist in der Weidenburg) wenden muss, erhöht das die Gefahr für die Radfahrer, die vom Radweg kommend durch den Ort Mainklein fahren, deutlich. Außerdem bedeutet das eine erhöhte Gefährdung für die Kinder, die zum Spielplatz laufen, denn die FlurNr. 477/6 ist der einzige Zuweg. Wir weisen zudem auf die StVO Paragraf 9 Punkt 5 hin, wonach beim Wenden und Rückwärtsfahren ein Einweiser nötig ist.
  • Beim Landwirt K. in der Ortsmitte müssen alle Zulieferer von Futtermitteln, die am östlichen BÜ km 50,131 einfahren, erst wenden, um seinen Hof anzufahren. Das setzt voraus, dass die Fahrzeuge ohne Anhänger anfahren, weil sie sonst nicht wenden können. Weil diese Firmen in der Regel mit Lastzug-Gespannen fahren, muss er vorab angeben, dass nur die Zugmaschine anfahren kann. Dies führt zu Mehrkosten, weil ihm die Lieferanten diese Sonderfahrten in Rechnung stellen.
  • Zudem wird täglich die Milch abgeholt, auch der Milchlaster muss wenden, um in den Hof einzufahren. Das könnte vermieden werden, wenn er aus Richtung Burgkunstadt anfahren kann.
  • Auch beim Landwirt M. wird täglich die Milch abgeholt und er ist auf die Zulieferung von Futtermitteln u.ä. angewiesen. Bei ihm kommt noch hinzu, dass das Große seiner Ackerflächen in Richtung Burgkunstadt liegt. Vor allem wenn die Silos mit Gras oder Mais befüllt werden, sind es unzählige Fahrten, die er durch Mainklein durchführen müsste, wenn der BÜ West geschlossen wird.
  • Der BÜ Mainklein Ost wurde zwar im Jahr 2020 technisch ertüchtigt, aber trotzdem mag hier niemand so recht daran glauben, dass es künftig keine Störungen mehr an dieser Signalanlage geben wird. Wenn, wie in der Vergangenheit schon so oft geschehen, die Signalanlage auf "rot" stehen bleibt, dann wäre künftig ein Ausweichen auf den BÜ West nicht mehr möglich. Denn aus dem Dorf würde eine Sackgasse!

Brandschutz, Hochwasserschutz und Rettungswege

Brandschutz: Nicht nur die landwirtschaftlichen Anwesen K./Z./M. sind in der Ortsmitte sehr eng aneinandergebaut sondern auch die Häuser der Familien D. und F. auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Im Brandfall wäre es unmöglich genügend Löschfahrzeuge zum Brandherd anfahren zu lassen, wenn das nur noch aus einer Richtung möglich ist. Die enge Dorfstraße lässt die Zufahrt von mehreren Fahrzeugen nebeneinander nicht zu. Das wurde bei gemeinsamen Löschübungen mit der Stützpunktwehr Burgkunstadt schon eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

  • Hochwasserschutz: Beim letzten großen Hochwasser im Jahr 2006 stand das Dorf "Mainklein" vom Häckergrundbach ausgehend so hoch unter Wasser, dass die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr das in der Weidenburg gelegene Feuerwehrhaus nur über den BÜ km 49,771 erreichen konnten. Weil die Ortskapelle neben dem Häckergrundbach mit am tiefsten Punkt steht, wird sie ebenso überschwemmt werden, wie die Häuser im Umkreis. Von dem damaligen Hochwasser sind zur Beweisführung genügend Fotos vorhanden.
  • Rettungsweg: Bei Auffahrunfällen an der Kreuzung B289/Kreisstraße Lif 18 am BÜ km 50,131 kann über die Ortsstraße durch Mainklein sehr schnell eine Umleitungsstrecke bereitgestellt werden. Dies war in der Vergangenheit schon öfters der Fall.
  • Das zweigeteilte Dorf und die weiteren Vorhaben der DB Netz
  • Es ist bekannt, dass die Bahn auch Pläne für die Umgestaltung bzw. Verlegung des Bahnübergangs Ost/Kreisstraße Lif 18 erarbeiten lässt. Diese Tatsache ist dem Landratsamt Lichtenfels und auch der Stadt Burgkunstadt bereits bekannt. Landrat Christian Meißner teilte auf eine Anfrage in dieser Angelegenheit u.a. folgendes mit: "Hierzu wurde seitens der DB eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Zum endgültigen Abschluss der Machbarkeitsstudie werden momentan die Planungsunterlagen erstellt. Nach Erhalt dieser Unterlagen, voraussichtlich Anfang 2021, ist geplant, dass der Kreisbauhof die Vorzugsvarianten dem Kreisausschuss vorstellen wird. Im Anschluss daran können bei Zustimmung dann tiefere und konkretere Untersuchungen im Planungsstadium der Vorplanung zur Baumaßnahme BÜ Mainklein Ost stattfinden."
  • Wir sind der Meinung, dass man die beiden Mainkleiner BÜ in dieser schwierigen Zeit unbedingt gemeinsam betrachten muss. Es erscheint sinnfrei, jetzt auf die Schnelle den westlichen BÜ zu schließen und dann in ein paar Monaten den östlichen umzubauen oder gar zu verlegen.
  • Außerdem geben wir bereits jetzt zu bedenken, dass im Fall einer Verlegung des BÜ 50,131 der Brandschutz kaum mehr durch die eigenen Feuerwehrkräfte gewährleistet werden kann. Zumindest ein Erstangriff durch die ortskundigen Feuerwehrleute wird deutlich erschwert, wenn der Weg zum Feuerwehrhaus in der Weidenburg verändert wird. Die Mehrzahl der Wehrleute wohnt im Dorf "Mainklein".
  • Aus der Variantenbeschreibung der DB Netz geht hervor, dass nach der Variante 3 lediglich ein Grunderwerb von ca. 12 qm erforderlich wäre. Es erschließt sich nicht, warum diese Variante nicht weiterverfolgt wird. Nur, wenn der BÜ Mainklein-West erschlossen wird, sind die oben geschilderten Probleme bei Brand- und Personenschutz zu vermeiden. Wir fürchten um Leib und Leben, wenn der BÜ Mainklein West geschlossen wird. Der Landwirt Patrick Marr hat bereits signalisiert, dass er bereit wäre, die erforderlichen Flächen zu verkaufen.

Die Bevölkerung von Mainklein spricht sich deshalb nachdrücklich gegen eine Schließung des genannten Bahnübergangs aus.

Weiterhin wurde von einem Stadtratsmitglied vorgebracht dass geprüft werden sollte, ob evtl. auf der B 289, im Bereich des Bahnübergangs Mainklein Ost (Kreisstraße Mainecker Straße, Bahn-km 50,131) Abbiegespuren gebaut werden müssen, da nach Schließung des BÜ Mainklein-West im Bereich des BÜ Mainklein-Ost mehr Fahrzeuge abbiegen als bisher und es dadurch zu Staus auf der B 289 kommen könnte.

Mit Schreiben vom 26.01.2021 hat die Brandschutzdienststelle des Landkreises Lichtenfels eine Stellungnahme abgegeben, deren Ergebnis wie folgt lautet:

"Die vorhandenen Gebäude und Einrichtungen im südlichen Ortsbereich von Mainklein müssen aufgrund der Bebauung und der vorhandenen Eingrenzungen durch Main und Bahnlinie von der Bundesstraße B289 kommend über die Ortsdurchgangsstraße von zwei Zufahrtsmöglichkeiten, nämlich sowohl von der westlichen als auch von der östlichen Seite her mit Fahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes dauerhaft sicher erreicht werden können. Die Schließung des Bahnübergangs Mainklein-West hätte zur Folge, dass die Ortsdurchgangsstraße im südlichen Ortsbereich von Mainklein von der Bundesstraße B289 kommend aus westlicher Richtung nicht mehr angefahren werden kann. Die geplante Schließung des Bahnübergangs "Mainklein-West" wird aus den vorgenannten Gründen aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes abgelehnt"

Die ganze Stellungnahme ist der Anlage zu entnehmen.

Mit E-Mail vom 21.01.2021 teilte das Busunternehmen K. folgendes mit: "Durch die Auflassung des Bahnübergangs in Mainklein/West kommt es zu Problemen im Linienverkehr der Linie 1244. Die Haltestelle "Mainklein" kann somit von unseren Bussen nicht mehr angefahren werden. Es besteht keine Möglichkeit, mit den Bussen in Mainklein zu wenden. Die Haltestelle müsste somit verlegt werden. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass die Haltestelle "Mainklein" gefahrlos angefahren werden kann. Das Rückwärtsfahren zum Wenden ist mit den Bussen nicht gestattet."

Der Stadtrat der Stadt Burgkunstadt geht mit den Eingaben konform und spricht sich deshalb gegen eine Schließung des genannten Bahnübergangs aus.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4139/msr_/top04.html - Namenskürzungen durch die Red.</ref>

Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, hat veranlasst, das Anhörungsverfahren für die Auflassung des Bahnübergangs Mainklein, Bahn-km 49,771 der Strecke 5100 Bamberg - Hof in der Stadt Burgkunstadt, Gemarkung Theisau, durchzuführen. Das Vorhaben ist gem. § 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) planfeststellungspflichtig.

Gegenstand des Verfahrens ist die ersatzlose Beseitigung des genannten Bahnübergangs. Einwendungen können bis 24.02.2021 erhoben werden.

Seitens der Mainkleiner Einwohner sind folgende Eingaben eingegangen:

Die DB Netz AG plant, den BÜ Mainklein-West ersatzlos aufzulassen und hat ein Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet.

Die Argumente der DB Netz, die schlussendlich zur Schließung des BÜ Mainklein-West führen sollen, können nicht unwidersprochen bleiben. Die Unterzeichnenden sind Einwohner Mainkleins und von der geplanten Schließung des BÜ 49,771 unmittelbar betroffen.

  • Bei der Darstellung der verkehrlichen Situation und der örtlichen Nutzung wird der neuangesiedelte Baggerbetrieb XXXXX , Flurnummer 933, völlig außer Acht gelassen. Dieser nutzt den BÜ für den An- und Abtransport seines Fuhrparks in Richtung Burgkunstadt. Hinzu kommt der Verkehr seiner Zulieferer.
  • Ebenso fehlen die Betriebsfahrten der Stadt Burgkunstadt, die den BÜ bei der regelmäßigen Pflege des Spielplatzes nutzt. Die Beschreibung der touristischen und sonstigen Nutzung hinsichtlich der Gaststätte suggeriert, dass über den östlichen BÜ km 50,131 die Gaststätte an der B 289 "sicherer" zu erreichen ist, als über den westlichen BÜ. Das entspricht in keiner Weise der Realität, denn bei der Benutzung des östlichen BÜ müssen die Radfahrer auf die vielbefahrene B289 abbiegen, um die Gaststätte zu erreichen. Die Gaststätte befindet sich nicht im Ortsteil "Weidenburg" sondern befindet sich genau gegenüber des BÜ km 49,771. Es wird angezweifelt, dass sicherheitsbewusste Radtouristen diesen Weg wählen, im Zweifel fahren sie lieber weiter. Der Biergarten ist zum Sterben verurteilt. Daneben wird der Gastwirtsfamilie, sowie den ansässigen Gästen, der fußläufige Weg ins Dorf "Mainklein" verschlossen. Wer als Fußgänger von hier ins Dorf gelangen will, muss dann entweder entlang der B289 laufen oder einen unbefestigten und unbeleuchteten Naturpfad benutzen. Wenn der Schulbus, wie von der DB Netz beschrieben, auf der FlurNr. 477/6 (nicht wie fälschlich 477/4, das ist in der Weidenburg) wenden muss, erhöht das die Gefahr für die Radfahrer, die vom Radweg kommend durch den Ort Mainklein fahren, deutlich. Außerdem bedeutet das eine erhöhte Gefährdung für die Kinder, die zum Spielplatz laufen, denn die FlurNr. 477/6 ist der einzige Zuweg. Wir weisen zudem auf die StVO Paragraf 9 Punkt 5 hin, wonach beim Wenden und Rückwärtsfahren ein Einweiser nötig ist.
  • Beim Landwirt K. in der Ortsmitte müssen alle Zulieferer von Futtermitteln, die am östlichen BÜ km 50,131 einfahren, erst wenden, um seinen Hof anzufahren. Das setzt voraus, dass die Fahrzeuge ohne Anhänger anfahren, weil sie sonst nicht wenden können. Weil diese Firmen in der Regel mit Lastzug-Gespannen fahren, muss er vorab angeben, dass nur die Zugmaschine anfahren kann. Dies führt zu Mehrkosten, weil ihm die Lieferanten diese Sonderfahrten in Rechnung stellen.
  • Zudem wird täglich die Milch abgeholt, auch der Milchlaster muss wenden, um in den Hof einzufahren. Das könnte vermieden werden, wenn er aus Richtung Burgkunstadt anfahren kann.
  • Auch beim Landwirt M. wird täglich die Milch abgeholt und er ist auf die Zulieferung von Futtermitteln u.ä. angewiesen. Bei ihm kommt noch hinzu, dass das Große seiner Ackerflächen in Richtung Burgkunstadt liegt. Vor allem wenn die Silos mit Gras oder Mais befüllt werden, sind es unzählige Fahrten, die er durch Mainklein durchführen müsste, wenn der BÜ West geschlossen wird.
  • Der BÜ Mainklein Ost wurde zwar im Jahr 2020 technisch ertüchtigt, aber trotzdem mag hier niemand so recht daran glauben, dass es künftig keine Störungen mehr an dieser Signalanlage geben wird. Wenn, wie in der Vergangenheit schon so oft geschehen, die Signalanlage auf "rot" stehen bleibt, dann wäre künftig ein Ausweichen auf den BÜ West nicht mehr möglich. Denn aus dem Dorf würde eine Sackgasse!

Brandschutz, Hochwasserschutz und Rettungswege

Brandschutz: Nicht nur die landwirtschaftlichen Anwesen K./Z./M. sind in der Ortsmitte sehr eng aneinandergebaut sondern auch die Häuser der Familien D. und F. auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Im Brandfall wäre es unmöglich genügend Löschfahrzeuge zum Brandherd anfahren zu lassen, wenn das nur noch aus einer Richtung möglich ist. Die enge Dorfstraße lässt die Zufahrt von mehreren Fahrzeugen nebeneinander nicht zu. Das wurde bei gemeinsamen Löschübungen mit der Stützpunktwehr Burgkunstadt schon eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

  • Hochwasserschutz: Beim letzten großen Hochwasser im Jahr 2006 stand das Dorf "Mainklein" vom Häckergrundbach ausgehend so hoch unter Wasser, dass die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr das in der Weidenburg gelegene Feuerwehrhaus nur über den BÜ km 49,771 erreichen konnten. Weil die Ortskapelle neben dem Häckergrundbach mit am tiefsten Punkt steht, wird sie ebenso überschwemmt werden, wie die Häuser im Umkreis. Von dem damaligen Hochwasser sind zur Beweisführung genügend Fotos vorhanden.
  • Rettungsweg: Bei Auffahrunfällen an der Kreuzung B289/Kreisstraße LIF 18 am BÜ km 50,131 kann über die Ortsstraße durch Mainklein sehr schnell eine Umleitungsstrecke bereitgestellt werden. Dies war in der Vergangenheit schon öfters der Fall.
  • Das zweigeteilte Dorf und die weiteren Vorhaben der DB Netz
  • Es ist bekannt, dass die Bahn auch Pläne für die Umgestaltung bzw. Verlegung des Bahnübergangs Ost/Kreisstraße LIF 18 erarbeiten lässt. Diese Tatsache ist dem Landratsamt Lichtenfels und auch der Stadt Burgkunstadt bereits bekannt. Landrat Christian Meißner teilte auf eine Anfrage in dieser Angelegenheit u.a. folgendes mit: "Hierzu wurde seitens der DB eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Zum endgültigen Abschluss der Machbarkeitsstudie werden momentan die Planungsunterlagen erstellt. Nach Erhalt dieser Unterlagen, voraussichtlich Anfang 2021, ist geplant, dass der Kreisbauhof die Vorzugsvarianten dem Kreisausschuss vorstellen wird. Im Anschluss daran können bei Zustimmung dann tiefere und konkretere Untersuchungen im Planungsstadium der Vorplanung zur Baumaßnahme BÜ Mainklein Ost stattfinden."
  • Wir sind der Meinung, dass man die beiden Mainkleiner BÜ in dieser schwierigen Zeit unbedingt gemeinsam betrachten muss. Es erscheint sinnfrei, jetzt auf die Schnelle den westlichen BÜ zu schließen und dann in ein paar Monaten den östlichen umzubauen oder gar zu verlegen.
  • Außerdem geben wir bereits jetzt zu bedenken, dass im Fall einer Verlegung des BÜ 50,131 der Brandschutz kaum mehr durch die eigenen Feuerwehrkräfte gewährleistet werden kann. Zumindest ein Erstangriff durch die ortskundigen Feuerwehrleute wird deutlich erschwert, wenn der Weg zum Feuerwehrhaus in der Weidenburg verändert wird. Die Mehrzahl der Wehrleute wohnt im Dorf "Mainklein".
  • Aus der Variantenbeschreibung der DB Netz geht hervor, dass nach der Variante 3 lediglich ein Grunderwerb von ca. 12 qm erforderlich wäre. Es erschließt sich nicht, warum diese Variante nicht weiterverfolgt wird. Nur, wenn der BÜ Mainklein-West erschlossen wird, sind die oben geschilderten Probleme bei Brand- und Personenschutz zu vermeiden. Wir fürchten um Leib und Leben, wenn der BÜ Mainklein West geschlossen wird. Der Landwirt M. hat bereits signalisiert, dass er bereit wäre, die erforderlichen Flächen zu verkaufen.

Die Bevölkerung von Mainklein spricht sich deshalb nachdrücklich gegen eine Schließung des genannten Bahnübergangs aus.

Die Stadt Burgkunstadt hat Kenntnis darüber erlangt, dass es möglicherweise Vereinbarungen aus dem 19. Jahrhundert gibt, dass Mainklein seine beiden Bahnübergänge auf Dauer behalten darf. Nach Recherchen der Staatsarchive Bamberg und Coburg ist jedoch keine solche Vereinbarung zu finden.

Stadtrat T. M. hat vorgebracht, dass geprüft werden sollte, ob evtl. auf der B 289, im Bereich des Bahnübergangs Mainklein Ost (Kreisstraße Mainecker Straße, Bahn-km 50,131) Abbiegespuren gebaut werden müssen, da nach Schließung des BÜ Mainklein-West im Bereich des BÜ Mainklein-Ost mehr Fahrzeuge abbiegen als bisher und es dadurch zu Staus auf der B 289 kommen könnte.

Mit Schreiben vom 26.01.2021 hat die Brandschutzdienststelle des Landkreises Lichtenfels eine Stellungnahme abgegeben, deren Ergebnis wie folgt lautet:

"Die vorhandenen Gebäude und Einrichtungen im südlichen Ortsbereich von Mainklein müssen aufgrund der Bebauung und der vorhandenen Eingrenzungen durch Main und Bahnlinie von der Bundesstraße B289 kommend über die Ortsdurchgangsstraße von zwei Zufahrtsmöglichkeiten, nämlich sowohl von der westlichen als auch von der östlichen Seite her mit Fahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes dauerhaft sicher erreicht werden können. Die Schließung des Bahnübergangs Mainklein-West hätte zur Folge, dass die Ortsdurchgangsstraße im südlichen Ortsbereich von Mainklein von der Bundesstraße B289 kommend aus westlicher Richtung nicht mehr angefahren werden kann. Die geplante Schließung des Bahnübergangs "Mainklein-West" wird aus den vorgenannten Gründen aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes abgelehnt"

Die ganze Stellungnahme ist der Anlage zu entnehmen.

Mit E-Mail vom 21.01.2021 teilte das Busunternehmen K. folgendes mit:

"Durch die Auflassung des Bahnübergangs in Mainklein/West kommt es zu Problemen im Linienverkehr der Linie 1244. Die Haltestelle "Mainklein" kann somit von unseren Bussen nicht mehr angefahren werden. Es besteht keine Möglichkeit, mit den Bussen in Mainklein zu wenden. Die Haltestelle müsste somit verlegt werden. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass die Haltestelle "Mainklein" gefahrlos angefahren werden kann. Das Rückwärtsfahren zum Wenden ist mit den Bussen nicht gestattet."