Stadtratssitzung-2017-11-07

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Bauauschuss

Dienstag, 07. November 2017

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bauantrag auf Nutzungsänderung des alten Schulhauses in Mainroth auf dem Grundstück Flst.Nr. 268/4 der Gemarkung Mainroth zu einem Mehrfamilienhaus (2017-0042)

  • Einstimmig beschlossen

02 Bauantrag auf Um- und Neubau eines denkmalgeschützten Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 295 der Gemarkung Burgkunstadt (2017-0043)

  • Einstimmig beschlossen

03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.09.2017

  • Einstimmig beschlossen

Stadtrat

Gremium: Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 07. November 2017

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Entschuldigt fehlen: SaHe, FrRa

Anträge zur TO:

WSie: Verschiebung TOP 12 Nichtöffentlich in den Haupt- und Finanzausschuss

  • Beschlossen mit 12 Ja-Stimmen

UlMü: TOP 4 splitten, Teil 2 Verschiebung in nichtöffentliche Sitzung Begründung: Es gibt eine Alternative

  • Einstimmig beschlossen

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bekanntgaben

02 Ideenwettbewerb Schulberg - Auslobung Wettbewerbsverfahren, Teil B und C

03 Bebauungsplan "Auwiese"

04 Sanierung des Burgweges; Auftragserweiterung

Projekt Projekt::Burgweg / Marktplatz
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-11-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt die historische Burgmauer mit angemessener Beleuchtung in das Sanierungskonzept Burgweg mit zu integrieren. Die voraussichtlichen Mehrkosten i. H. v. rd. 6.332,75 Euro werden genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt die nötigen Aufträge an das Ingenieurbüro und die Baufirma zu erteilen.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::6332
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Diskussion

05 Bayern WLAN im Freibad Burgkunstadt

Projekt Projekt::Freibad
Stichwort Stichwort::WLAN
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-11-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt die Installation und den Betrieb eines Bayern WLANs im Freibad und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Verträge zu schließen und Aufträge zu vergeben.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Beschlossen mit 3 Gegenstimmen (ThMü, FrRa, MiDo)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Um das ganze Areal vom Freibad mit WLAN auszuleuchten, sind zwei Accesspoints zu installieren. Einer an einem Holzbalken in der Nähe des Kiosks, der andere über dem Eingang zum Technikraum. Die Firma OFM hat ein Angebot in Höhe von 2.130,85 € (brutto) unterbreitet. Investition wird komplett gefördert. Die monatlichen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

- Grundgebühr (Internet) 30,79 € - Standortentgelt 4,00 € - Gebühr für zwei Accesspoints 46,00 € Gesamt: 80,79 €

Diese müssten von der Stadt Burgkunstadt getragen werden. Gebühr der Accesspoints kann während den Wintermonaten um 50% auf 23,00 € (Gesamtkosten: 57,79 €) gedrosselt werden. Die Grundgebühr kann nicht gedrosselt werden. Die Mindestbetriebslaufzeit beträgt ein Jahr.


Diskussion

06 Aufhebung des Waschverbotes für das Betreiben von Waschanlagen an Sonn- und Feiertagen - Verordnung

Projekt Projekt::Verordnung für das Betreiben von Waschanlagen
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-11-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt die Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen der Stadt Burgkunstadt gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Abgelehnt mit 9 Ja / 9 Nein - Stimmen
Maßnahmen [[Maßnahme::Am 08.08.17 wurde beschlossen, das Autowaschverbot an Sonn- und Feiertagen aufzuheben.

Dieser Beschluss wurde anschließend mit 10 Ja-Stimmen aufgehoben.]]

Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Diskussion

07 Kommunale Träger der Sparkasse Coburg-Lichtenfels

Projekt Projekt::Kommunale Träger der Sparkasse Coburg - Lichtenfels
Stichwort Stichwort::Kinderbetreuung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-11-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Es gibt nun zwei Möglichkeiten der Verteilung der noch zur Verfügung stehenden Mittel:

1. Gewährung des Zuschusses für den Evang. Kindergarten in beantragter Höhe von 2.500 EUR und Gewährung eines Zuschusses für den Kath. Kindergarten in Höhe des Restbetrages von 2.050 EUR oder

2. Gleichmäßige Verteilung der noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von je 2.275 EUR.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Gleichmäßige Verteilung der noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von je 2.275

EUR für den Evang. und Kath. Kindergarten]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Variante 2 wurde mit 5 Gegenstimmen beschlossen (ThMü, VrFl, AlHa, EdBe, KaWe)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt

Wie jedes Jahr stehen auch 2017 aus dem Spendentopf der Sparkasse Coburg-Lichtenfels 8.300 EUR zur Verfügung.

Antrag des Katholischen Kindergartens auf Bezuschussung eines Sonnensegels für die Hort-Spielfläche. Kosten belaufen sich auf rund 3.315 EUR. Von den 8.300 EUR wurden bereits 3.750 EUR für die Laser- und Lichtshow des Altstadtrestes. Es stehen noch 4.550 EUR zur Verfügung

Diskussion

ThMü: Der Evang. Kindergarten soll mehr bekommen, möglichst 4.550 mindestens jedoch 2.500 €

08 Jahresrechnung 2016 - Vorstellung des Prüfberichts des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses

Projekt Projekt::Rechnungsprüfungsausschuss
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-11-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Die Prüfungsfeststellungen können als ausgeräumt angesehen werden bzw. stehen von ihrer Bedeutung her einer Entlastung nicht entgegen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat daher, in der nächsten Stadtratssitzung die Jahresrechnung 2016 gemäß Art 102 GO festzustellen und der Bürgermeisterin für die Haushaltswirtschaft 2016 Entlastung zu erteilen.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::Handlungsempfehlung - siehe Sachverhalt - umsetzen
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

ChMa: Stellte den Rechnungsprüfungsbericht vor und verlas folgende Handlungsempfehlungen an den Stadtrat. Diese sollen in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung kommen:

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass die Verwaltung beauftragt wird, automatisch dem Stadtrat eine Kostenaufstellung zu Baumaß- nahmen vorzulegen und über deren Höhe zu informieren, sobald die Baumaß- nahme beendet wurde. Dies betrifft v.a. Baumaßnahmen, die von Ihrer Dauer auf mehrere Jahre verteilt sind.

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass die Verwaltung beauftragt wird, bei den Sitzungsvorlagen künftig immer zu kommentieren, ob der Haushalt durch den zu treffenden Beschluss berührt wird (Belastung und Entlastung). Es ist dem Stadtrat mit dem Beschlussvorschlag bekannt zu geben, ob bei Belastung eine entsprechende Deckung durch Haushaltsmittel vorhanden ist. Die betreffende Haushaltsstelle ist mit anzugeben.

Diskussion

09 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.10.2017

  • Einstimmig beschlossen

11 Anfragen

Publikationen

Fußnoten

<references/>