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[[Bürgerantrag|Bürgeranträge]] und [[Bürgerbegehren]] sehen wir als geeignete Mittel an, auch Minderheiten eine Mitwirkungs- und -gestaltungsmöglichkeit in der Kommunalpolitik zu geben. | [[Bürgerantrag|Bürgeranträge]] und [[Bürgerbegehren]] sehen wir als geeignete Mittel an, auch Minderheiten eine Mitwirkungs- und -gestaltungsmöglichkeit in der Kommunalpolitik zu geben. | ||
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Bei Themen, die eine Gruppe von Bürgern (z.B. Ortsteile) betreffen, werden zu Beginn, während und am Ende des Entscheidungsprozesses die Bürger vor Ort informiert. Sie können ihre Meinungen und Ideen einbringen. Während des Entscheidungsprozesses können interessierte Bürger Aufgaben übernehmen und das Ergebnis mitgestalten. Nach der getroffenen Entscheidung werden alle Bürger zeitnah und vor Ort über die Gründe informiert. | Bei Themen, die eine Gruppe von Bürgern (z.B. Ortsteile) betreffen, werden zu Beginn, während und am Ende des Entscheidungsprozesses die Bürger vor Ort informiert. Sie können ihre Meinungen und Ideen einbringen. Während des Entscheidungsprozesses können interessierte Bürger Aufgaben übernehmen und das Ergebnis mitgestalten. Nach der getroffenen Entscheidung werden alle Bürger zeitnah und vor Ort über die Gründe informiert. |
Version vom 21. August 2014, 19:21 Uhr
Aus unserem Grundsatzprogramm
Bürgerbeteiligung
Bürgeranträge und Bürgerbegehren
Bürgeranträge und Bürgerbegehren sehen wir als geeignete Mittel an, auch Minderheiten eine Mitwirkungs- und -gestaltungsmöglichkeit in der Kommunalpolitik zu geben.
Regelmäßige Informationsveranstaltungen
Bei Themen, die eine Gruppe von Bürgern (z.B. Ortsteile) betreffen, werden zu Beginn, während und am Ende des Entscheidungsprozesses die Bürger vor Ort informiert. Sie können ihre Meinungen und Ideen einbringen. Während des Entscheidungsprozesses können interessierte Bürger Aufgaben übernehmen und das Ergebnis mitgestalten. Nach der getroffenen Entscheidung werden alle Bürger zeitnah und vor Ort über die Gründe informiert.