Kirchlein: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 09.04.2013 den Erlass einer [[Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung]] fur den Stadtteil Kirchiein beschlossen. Diese bewirkt, dass eine Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 59 der Gemarkung Kirchlein in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kirchiein mit einbezogen wird und somit einer Bebauung zugeführt werden kann. Der Entwurf der Satzung der Stadt Burgkunstadt über die Klarstellung der Grenze eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in einem Teilbereich des Stadtteils Kirchiein und über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung) liegt in der Zeit vom 19.04.2013 bis einschließlich 21.05.2013 im Rathaus-Neubau, Zimmer U 12, zur allgemeinen Einsichtnahme während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass, wenn mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben haben, die Mitteilung über das Ergebnis dadurch ersetzt werden kann, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.<ref> Quelle: http://www.burgkunstadt.de/2255_DEU_WWW.php?&publish[id]=297340&publish[start]=10 abgerufen am 16.01.2014 11:01 Uhr]</ref>
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Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 09.04.2013 den Erlass einer [[Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung]] fur den Stadtteil Kirchlein beschlossen. Diese bewirkt, dass eine Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 59 der Gemarkung Kirchlein in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kirchiein mit einbezogen wird und somit einer Bebauung zugeführt werden kann. Der Entwurf der Satzung der Stadt Burgkunstadt über die Klarstellung der Grenze eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in einem Teilbereich des Stadtteils Kirchiein und über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung) liegt in der Zeit vom 19.04.2013 bis einschließlich 21.05.2013 im Rathaus-Neubau, Zimmer U 12, zur allgemeinen Einsichtnahme während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass, wenn mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben haben, die Mitteilung über das Ergebnis dadurch ersetzt werden kann, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.<ref> Quelle: http://www.burgkunstadt.de/2255_DEU_WWW.php?&publish[id]=297340&publish[start]=10 abgerufen am 16.01.2014 11:01 Uhr]</ref>
  
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Version vom 16. Januar 2014, 10:02 Uhr


Bekanntmachung Erlass einer Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung für den Stadtteil Kirchlein; Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 09.04.2013 den Erlass einer Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung fur den Stadtteil Kirchlein beschlossen. Diese bewirkt, dass eine Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 59 der Gemarkung Kirchlein in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kirchiein mit einbezogen wird und somit einer Bebauung zugeführt werden kann. Der Entwurf der Satzung der Stadt Burgkunstadt über die Klarstellung der Grenze eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles in einem Teilbereich des Stadtteils Kirchiein und über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung) liegt in der Zeit vom 19.04.2013 bis einschließlich 21.05.2013 im Rathaus-Neubau, Zimmer U 12, zur allgemeinen Einsichtnahme während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass, wenn mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben haben, die Mitteilung über das Ergebnis dadurch ersetzt werden kann, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.<ref> Quelle: http://www.burgkunstadt.de/2255_DEU_WWW.php?&publish[id]=297340&publish[start]=10 abgerufen am 16.01.2014 11:01 Uhr]</ref>

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