Drohende Gefahr: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000010000/0000010223.pdf 29.03.2017 - Bayerischer Landtag - Drucksache 17/16158 - Antrag der  Abgeordneten Katharina Schulze,  Ludwig Hartmann,  Thomas Gehring,  Ulrike Gote,  Jürgen Mistol, Gisela Sengl, Dr. Sepp Dürr, Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Expertenanhörung  zum  Entwurf  eines Gesetzes zur  effektiveren  Überwachung  gefährlicher  Personen]
 
* [https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000010000/0000010223.pdf 29.03.2017 - Bayerischer Landtag - Drucksache 17/16158 - Antrag der  Abgeordneten Katharina Schulze,  Ludwig Hartmann,  Thomas Gehring,  Ulrike Gote,  Jürgen Mistol, Gisela Sengl, Dr. Sepp Dürr, Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Expertenanhörung  zum  Entwurf  eines Gesetzes zur  effektiveren  Überwachung  gefährlicher  Personen]
 
* 04.04.2017 [https://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_VERLAUF&TO_LINK&drs_frame&WP=17&DRSNR=16299 Gesetzentwurf Drucksache Nr. 17/16299 vom 04.04.2017]
 
* 04.04.2017 [https://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=EXTENDED&STATE=SHOW_VERLAUF&TO_LINK&drs_frame&WP=17&DRSNR=16299 Gesetzentwurf Drucksache Nr. 17/16299 vom 04.04.2017]
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* 17.05.2017 Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen
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* [https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000010500/0000010735.pdf 23.05.2017 - Bayerischer Landtag - Drucksache 17/17058 - Änderungsantrag der  Abgeordneten Dr.
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Florian Herrmann,  Josef Zellmeier, Norbert Dünkel, Alexander Flierl, Max Gibis, Manfred Ländner, Otto Lederer, Ludwig Freiherr von Lerchenfeld,  Andreas Lorenz,  Dr. Hans Reichhart, Peter Tomaschko CSU zum  Gesetzentwurf  der  Staatsregierung  zur  effektiveren Überwachung gefährlicher Personen (Drs. 17/16299)]
 
* 22.06.2017 Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport
 
* 22.06.2017 Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport
 
** [https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000011500/0000011780.pdf Beschlussempfehlung mit Bericht 17/17415]
 
** [https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000011500/0000011780.pdf Beschlussempfehlung mit Bericht 17/17415]

Version vom 3. April 2018, 09:30 Uhr

Der Bayerische Landtag hat in seiner 109. Sitzung der 17. Wahlperiode am 19.07.2017 in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen Drs. 17/16299, 17/17415 (G) beschlossen. In dem Gesetz wurde u.a. die sog. drohende Gefahr als zusätzliche Gefahrbegriffskategorie im Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG) eingeführt. In PAG Art. 11 (Allgemeine Befugnisse) wurde gem. § 1 Nr. 2 des Gesetzes zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen folgender Absatz 3<ref>Der bisherige Abs. 3 wurde Abs. 4.</ref> eingefügt:

(3) Die Polizei kann unbeschadet der Abs. 1 und 2 die notwendigen Maßnahmen treffen, um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern, wenn im Einzelfall

1. das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet oder

2. Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen den Schluss auf ein seiner Art nach konkretisiertes Geschehen zulassen, wonach in absehbarer Zeit Gewalttaten von erheblicher Intensität oder Auswirkung zu erwarten sind (drohende Gefahr), soweit nicht die Art. 12 bis 48 die Befugnisse der Polizei besonders regeln.

Bedeutende Rechtsgüter sind

1. der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes,

2. Leben, Gesundheit oder Freiheit,

3. die sexuelle Selbstbestimmung,

4. erhebliche Eigentumspositionen oder

5. Sachen, deren Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse liegt.

Normen

Grundgesetz (GG)

  • GG Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a: Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über ... die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht;

Einfaches Bundesrecht

Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)

Bayerisches Landesrecht

Polizeiaufgabengesetz – PAG

Der Begriff der drohenden Gefahr wird in folgenden Vorschriften des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes verwendet:

Rechtsprechung

Chronologie

Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen vom 31.07.2017

Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Norbert Dünkel, Alexander Flierl, Max Gibis, Manfred Ländner, Otto Lederer, Ludwig Freiherr von Lerchenfeld, Andreas Lorenz, Dr. Hans Reichhart, Peter Tomaschko CSU zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen (Drs. 17/16299)]

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz) vom 30.01.2018 - Drucksache 17/20425

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>