Haus- und Badeordnung für das Freibad „Kunomare“ Burgkunstadt vom 15.04.2011

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Haus- und Badeordnung für das Freibad „Kunomare“ Burgkunstadt

§ 1 Zweck und Geltungsbereich

1. Die Badeordnung dient der Sicherheit und Sauberkeit im Freibad Burgkunstadt

2. Sie ist für alle Badbesucher verbindlich. Mit dem Betreten des Bades unterwirft sich der Besucher den Bestimmungen der Badeordnung.

3. Bei einem Besuch des Bades durch Schulklassen, Vereine und sonstige geschlossene Personengruppen hat der jeweils verantwortliche für die Einhaltung der Badeordnung und der Anordnungen des Badepersonals zu sorgen.

§ 2 Betrieb des Bades

1. Die Stadt Burgkunstadt betreibt und unterhält das Freibad „Kunomare“ als öffentliche Einrichtung.

2. Das Benutzungsverhältnis wird durch die Satzung über die Benutzung des Freibades Burgkunstadt vom 13.07.1971 in der Fassung der Änderungssatzung vom 08.06.1982 sowie durch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt vom 28.01.2004 geregelt.

§ 3 Benutzungsberechtigung

1. Benutzung des Freibades steht während der Öffnungszeiten jedermann frei. Ausgenommen sind jedoch:

a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen

b) Personen, die Tiere mit sich führen

c) Personen mit ansteckenden oder Anstoß erregenden Krankheiten

2. Personen mit körperlichen oder geistigen Gebrechen ist der Zutritt mit einer Begleitperson gestattet. -

3. Kindern bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres ist der Besuch nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

4. Badegäste, die trotz Mahnung den Vorschriften dieser Badeordnung zuwiderhandeln, können vom Badepersonal aus dem Bad verwiesen werden.

5. Zu den Räumen der technischen Einrichtung hat nur das Personal Zutritt

§ 4 Tägliche Öffnungszeit

1. Das Bad ist täglich von 09:00 bis 20:00 geöffnet. Die Stadt Burgkunstadt behält sich vor, im Mai und September sowie an Tagen mit schlechter Witterung die Offnungszeit zu reduzieren.

2. Ab 19:30 Uhr werden keine Eintrittskarten mehr veräußert und Badegäste nicht mehr zugelassen.

§ 5 Benutzungsentgelt

1. Für die Benutzung des Bades ist ein Entgelt zu entrichten.

2. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Burgkunstadt vom 28.01.2004.

§ 6 Benutzung der Umkleidekabinen und Garderobenschränke

1. Den Badegästen stehen im Umkleidetrakt Kabinen zum Umkleiden sowie Garderobenschränke zur Verfügung. Zum Versperren der Garderobenschränke können eigene Vorhängeschlösser mitgebracht oder gegen eine Leihgebühr an der Kasse geliehen werden.

2. Wertgegenstände können an der Kasse nicht in Verwahrung gegeben werden.

3. Die Stadt Burgkunstadt übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände oder Kleidung.

§ 7 Verhalten der Besucher

Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte sowie Ruhe, Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind und andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden.

Insbesondere ist zu unterlassen:

1. Das Lärmen, Singen, Pfeifen sowie der Betrieb von Musikgeräten,

2. Das Badewasser und die Umkleiden zu verunreinigen,

3. Andere Besucher unterzutauchen, in die Becken zu stoßen oder sonst zu belästigen,

4. Das Mitbringen von Tieren,

5. Das Springen von den Beckenrändern in die Becken,

6. Das Fotografieren, auch mittels Handy, von Personen ohne deren Einverständnis.

Ş 8 Badebekleidung

Die Benutzung des Freibades ist nur in Badebekleidung gestattet. Die Badekleidung darf in den Becken nicht ausgewaschen werden, hierfür sind die vorgesehenen Vorrichtungen in den Umkleiden zu benutzen.

§ 9 Benutzung der Wasserrutsche

1. Bei der Benutzung der Wasserrutsche ist den Weisungen der Badepersonale oder der DLRGAufsichten Folge zu leisten. Die Rutschbahn darf erst benutzt werden, wenn der Vorbenutzer die Rutsche verlassen bzw. die sichtbar an der Rutsche angebrachte Markierung passiert hat.

2. Die Rutsche darf nicht mit Sportgeräten oder sonstigen harten Gegenständen benutzt werden.

§ 10 Betrieb des Kiosk

Der Kiosk des Freibades wird privatrechtlich betrieben. Für alle Schäden, die sich aus dem Betrieb des Kiosks ergeben, haftet der Pächter des Kiosks und nicht die Stadt Burgkunstadt.

§ 11 Hausrecht

Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Badeordnung oder Anweisungen des Badepersonals verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Badeordnung für das Freibad „Kunomare“ Burgkunstadt tritt am 01.05.2011 in Kraft.

Burgkunstadt, 15.04.2011

Stądt Burgkunstadt

P e t t e r i c h

Erster Bürgermeistér