Allgemeinverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 6: Zeile 6:
 
* {{BayVwVfG 35}} Begriff des Verwaltungsakts
 
* {{BayVwVfG 35}} Begriff des Verwaltungsakts
  
[[Kategorie:Verwaltungsrecht]]
+
[[Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht]]

Version vom 14. Dezember 2017, 08:05 Uhr

Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich

  • an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder
  • die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. (Art. 35 Satz 2 BayVwVfG)

Normen