Windenergie

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Vorbehaltsgebiete

Nach dem seit 1999 verbindlichen Regionalplanziel B X 5.2 (Änderungen im Jahr 2002) sollen Windenergieanlagen in der Region Oberfranken-West in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten errichtet werden. In den übrigen Gebieten in der Region Oberfranken-West sind überörtlich raumbedeutsame Vorhaben zur Windenergienutzung in der Regel ausgeschlossen.<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat sich in seiner Sitzung am 4. Mai 2010 für die Erstellung eines neuen Windenergiekonzeptes für das Regionsgebiet ausgesprochen.<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>

Mittlerweile wurde das Anhörungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplanziels B V 2.5.2 (neu) “Windenergie“ eingeleitet (siehe “Aktuelles“).<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>

Die bisherigen Festlegungen im Regionalplan Oberfranken-West im Bereich Windenergie können Sie den nachfolgenden Auszügen des Regionalplans entnehmen<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>:

Publikationen

Links


Einzelfälle

Fußnoten

<references />