Hochwasser

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Definitionen

Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie)

„Hochwasser: zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist. Diese umfasst Überflutungen durch Flüsse, Gebirgsbäche, zeitweise ausgesetzte Wasserströme im Mittelmeerraum sowie durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser; Überflutungen aus Abwassersystemen können ausgenommen werden."<ref>Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen Artikel 2 Ziffer 1</ref>

Position des Bürgervereins im Wahlprogramm "Burgkunstadt 2020"

Die Mitgliederversammlung des Bürgervereins hat am 8.1.2014 folgende Position beschlossen:

Wir sprechen uns für eine Überprüfung des im Stadtrat vorgestellten Konzepts des Ingenieurbüros Miller durch ein alternatives, unabhängiges Planungsbüro bzw. Sachverständigengutachten aus.


Pegel

Die Hochwassersituation in Burgkunstadt wird u.a. durch den Pegel Mainleus (Pegel vor Burgkunstadt/Altenkunstadt) angezeigt. Über den Hochwassernachrichtendienst BAYERN können die laufend aktualisierten Pegelstände wie etwa des Pegels Mainleus oder der Pegel Schwürbitz (Pegel nach Burgkunstadt/Altenkunstadt) und Weismain abgerufen werden. Die aktuelle Hochwasserwarnung für den Landkreis Lichtenfels können Sie hier abrufen.

Wasserwehr

Nach Art. 50 Absatz 2 des Bayerischen Wassergesetzes haben Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die dafür erforderlichen Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 2) bereitzuhalten.

Siehe auch

Fußnoten

<references />