Satzung der Stadt Burgkunstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt Burgkunstadt" vom 15.10.2004 (außer Kraft)

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Satzung der Stadt Burgkunstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt Burgkunstadt" vom 15.10.2004

Aufgrund des BauGB § 142 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Stadt Burgkunstadt folgende Satzung:

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebiet

1) Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 14,0 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt ud erhält die Kennzeichnung "Altstadt Burgkunstadt".

2) Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan M 1:1000 der Architekten Lauer + Lebok vom 14.09.2004 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

3) Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.