Vorfrist

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"Die Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts erfordert regelmäßig, daß neben dem Ende einer Rechtsmittelbegründungsfrist auch eine Vorfrist von etwa einer Woche eingetragen wird."<ref>BGH, Beschluss vom 06.07.1994 - VIII ZB 26/94 Amtlicher Leitsatz</ref>

Rechtsprechung

Fußnoten

</references>