Glasreinigung
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"Die Glasreinigung als Teilausschnitt der Dienstleistung "Reinigungsarbeiten" ist als Fachlos aufzufassen.<ref>OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 52/11 Abs. 24</ref>
Rechtsprechung
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 52/11:
- "Die Glasreinigung als Teilausschnitt der Dienstleistung "Reinigungsarbeiten" ist als Fachlos aufzufassen."
Fußnoten
<references/>