Vergaberechtliche Erleichterungen während der Corona-Krise
Version vom 28. Januar 2021, 14:23 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Am 6. Dezember beschloss Bayern, die Geltungsdauer der befristet erhöhten Wertgrenzen für Direktaufträge für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen über Liefer- und Dienstleistungen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25.000 Euro netto bis Jahresende 2021 zu verlängern. Gleiches trifft auf Verhandlungsvergaben mit und ohne Teilnahmewettbewerb zu, ebenso für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb unterhalb des jeweiligen Schwellenwertes.<ref>Quelle: https://www.vergabe24.de/service/news/vergaberechtliche-erleichterungen-in-mehreren-bundeslaendern-verlaengert/</ref>
Normen
- Kommunale Auftragsvergaben - Auftragsvergaben während der COVID 19-Pandemie - Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 24.11.2020 - B3-1512-30-106
Fußnoten
<references/>