Notwendigkeit einer Aufgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

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  • freiwillige Aufgabe i.S.d. GO Art. 57 Abs. 1 Satz 1: "Hierbei geht es insbesondere umdie Schaffung und Erhaltung öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde, die nach den örtli-chen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner erforderlich sind, ohne dass hierfür in anderen Gesetzen eine entsprechende Verpflichtungbesteht."<ref>Quelle: Stadtkämmerei München, Die wichtigsten Regeln der haushaltslosen Zeit, Seite 3 - abgerufen am 04.11.2014 um 12:36 Uhr</ref>.