Beschaffung von Holzprodukten
Version vom 7. Dezember 2020, 21:00 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Um ein Signal für die große Bedeutung einer im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips umweltgerechten, sozialverträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Bewirtschaftung der Wälder zu setzen, unterstützt die Bundesregierung die Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder und wird bei ihren Beschaffungsmaßnahmen auch künftig nur Holz aus zertifizierten Beständen nutzen.<ref>Quelle: Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten</ref>
Normen
- Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten
- Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010
- Gemeinsamer Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010 („Beschaffungserlass für Holzprodukte“) der am Erlass beteiligten Bundesministerien – Bek. d. BMEL v. 6.10.2017 – 534-62505/0005 –