Gewässerausbau

Aus Kommunalwiki
Version vom 4. September 2020, 11:57 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Normen== * {{WHG 9}} Abs. 3 Satz 1 * {{WHG 67}} Abs. 2: Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewä…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Normen

  • WHG § 9 Abs. 3 Satz 1
  • WHG § 67 Abs. 2: Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Ein Gewässerausbau liegt nicht vor, wenn ein Gewässer nur für einen begrenzten Zeitraum entsteht und der Wasserhaushalt dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, sowie Bauten des Küstenschutzes stehen dem Gewässerausbau gleich.