Haftung des Vereinsvorstands

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Geschäftsführung des Vorstands

Die satzungsmäßige Vertretungsmacht des Vorstands im Außenverhältnis schließt pflichtwidriges Handeln bei der Geschäftsführung im Innenverhältnis nicht aus.<ref>BGH, Urteil vom 14.01.2008 - II ZR 245/06 = NJW 2008, 1589 Abs. 15</ref>

Rechtsprechung

Siehe auch