Verwaltungsgerichtsbarkeit

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Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird nach VwGO § 1 durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind nach VwGO § 2

Normen

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Fußnoten

<references/>