Behörde
Behörde im Sinn des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (Art. 1 Abs. 2 BayVwVfG).
Behördenaufbau
Unmittelbare Staatsverwaltung
Der Behördenaufbau im Rahmen der unmittelbaren Staatsverwaltung folgt einer dreistufigen Hierarchie:
Oberste Landesbehörde
Nach BV Art. 43 Abs. 1 ist die bayerische Staatsregierung die oberste leitende und vollziehende Behörde des Freistaats Bayern. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und bis zu 17 Staatsministern und Staatssekretären (BV Art. 43 Abs. 2).