Behörde

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Behörde im Sinn des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (Art. 1 Abs. 2 BayVwVfG).

Behördenaufbau

Unmittelbare Staatsverwaltung

Oberste Landesbehörde

Nach BV Art. 43 Abs. 1 ist die Staatsregierung die oberste leitende und vollziehende Behörde des Staates. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und bis zu 17 Staatsministern und Staatssekretären (BV Art. 43 Abs. 2).

Mittelbare Staatsverwaltung

Normen

Siehe auch