Mittagspause

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Stadt Burgkunstadt

Die Stadt Burgkunstadt hat keine entsprechende Verordnung, die weitergehende Regelungen als die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) enthält, erlassen, so dass eine Mittagsruhe/Mittagspause in Burgkunstadt grundsätzlich nicht einzuhalten ist.<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell 8/2017, Seite 12</ref>

Siehe auch

Fußnoten

<references/>