Stadtratssitzung-2017-02-07

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Stadtrat

am: Donnerstag, 17. November 2016 um 19:00 Uhr im: Sitzngssaal des Rathauses


Entschuldigt fehlen: VrFl, JoRu

Öffentlich

Anträge zur Tagesordnung

UlMü: TOP 8 verschieben in die nichtöffentliche Sitzung

  • Einstimmig beschlossen


01 Bekanntgaben

02 Vollausbaumaßnahme Marienbader Weg - Ausschreibung

Projekt Projekt::Marienbader Weg
Stichwort Stichwort::Ausschreibung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung der Vollausbaumaßnahme Marienbader Weg vorzunehmen.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::Ausschreibung Vollausbau
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::260000
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Größtenteils im Haushalt 2016 enthalten
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP-08 Vergabe der Planungleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Vorstellung durch Herrn Sch. (Ingenieurbüro Miller)

Vollsanierung: Kanal 66 lfm, Wasser, Straßenbelag, Breitbandvorbereitung

Kanal: 100.000

Wasser: 53.000

Straßenbau: 98.000

Breitbandvorbereitung: 9.000

Gesamt: 260.000

Kanäle weisen gravierende Schäden auf, Sofortmaßnahme ist notwendig, Sanierung in offener Bauweise, Fußgänger, Radfahrr und PKW teilen sich die Fahrbahn - wird als verkehrsberuhigter Bereich hergestellt, Geplanter Baubeginn April/Mai 2017

Diskussion

GKn: Höhe der Straßenausbaubeiträge?

SvDi: Verkehrszählung wurde durchgeführt: Haupterschließungsstraße, d.h. Anlieger zahlen 40 % Straßenausbaubeiträge

MiDo: Herstellungskosten je lft. Meter Kanal?

Herr Sch: 400 €

MiDo: Gesamtkosten 100.000 €

Herr Sch: Kosten für Hausanschlüsse und Revisionsschächte sind enthalten


03 Bauträgerschaft forstliches Wegebauprojekt "Rotsteinweg" durch die Stadt Burgkunstadt

04 Dorferneuerung in Kirchlein; Außentreppe für den Versammlungsraum am Feuerwehrhaus

Projekt Projekt::Kirchlein
Stichwort Stichwort::Dorferneuerung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt, den nicht durch Zuschuss gedeckten Hälfteanteil an den Kosten der Außentreppe am Feuerwehrhaus Kirchlein in Höhe von ca. 5.625,-- Euro zu übernehmen. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::13500
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung.
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Wer übernimmt die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten des Dachgeschossausbaues am Feuerwehrhaus samt Außentreppe? Entweder die Stadt Burgkunstadt oder die örtlichen Vereine, welche diesen Raum nutzen, evtl. auch die Stadt Burgkunstadt und die örtlichen Vereine gemeinsam.

Herr Demb. als Vertreter der örtlichen Vereine hat mitgeteilt, dass sich die Vereine mit 50% an dem nicht gedeckten Aufwand an der Außentreppe beteiligen. Die Vereine erbringen Handwerkerleistungen zur Kosteneinsparung

Gesamtkosten der Treppenanlage samt Baunebenkosten incl. Mehrwertsteuer ca. 25.000,-- Euro. Das Amt für Ländliche Entwicklung übernimmt 55 % = ca. 13.750,-- Euro.


Diskussion

05 Neugestaltung des Kirchplatzes in Mainroth

Projekt Projekt::Kirchplatz Mainroth
Stichwort Stichwort::Mainroth
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt, der Vereinbarung zwischen der Stadt Burgkunstadt und der Teilnehmergemeinschaft Mainroth-Mainklein bezüglich der Neugestaltung des Kirchplatzes Mainroth zuzustimmen.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Haushaltsrechtliche Einzelfallgenehmigung des Landratsamts
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken legt Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft Mainroth–Mainklein bezüglich der Neugestaltung des Kirchplatzes in Mainroth vor. Bezuschussung 60 %.


Diskussion

06 Einleiten von Straßenabwässern in die gemeindliche Kanalisation; Kostenbeteiligung der BRD als Straßenbaulastträger; B 289 - OD Weidnitz

Sachverhalt

Im Bereich der Ortsdurchfahrt Weidnitz (B 289) erfolgt Teilerneuerung der Kanalisation. Diese dient auch zur Entwässerung der Straße (Ableitung des Oberflächenwassers). Die BRD beteiligt sich deshalb an den Kosten. In 2015 wurde der Hauptstrang saniert in 2015 sollen nun abgängige Straßeneinläufe incl. Zuleitungen zum Hauptstrang erneuert werden. Für 11 Straßeneinläufe im Bereich des betroffenen Straßenabschnitts wird ein Zuschlag für die Straßeneinläufe vereinbart. Je Straßeneinlauf 1.590,-- Euro = insgesamt 22.000,-- Euro.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, letztendlich vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg und der Stadt Burgkunstadt über die Teilerneuerung und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers der Fahrbahn im Abschnitt 260, Station 1,52, bis Abschnitt 260, Station 1,9 (Bereich Ortsdurchfahrt Weidnitz), zu genehmigen.

  • Einstimmig beschlossen

(Haushaltsreste aus 2015)

07 Versetzen der Zählerverteilung mit Anschluss an einen neuen Hausanschlusskasten

Sachverhalt

Der „Neubau“ der ehemaligen Mittelschule Burgkunstadt soll abgerissen werden. Versorgungstechnische Stilllegung soll erfolgen. Elektroanschluss ist noch zurückzubauen. An diesem Hausanschluss hängen auch die PV-Anlagen sowie der Telefon- bzw. Internetanschluss. Angebot für Umbau: 17.850 EUR brutto, (incl. Zählerschrank neuer Zählerschrank 4.745 EUR)

HeEb: Maßnahme ist baldmöglichst umzusetzen - Gefahr in Verzug


Beschluss

Der Stadtrat beschliesst, die Firma Elekto-Konrad aus Weismain mit den erforderlichen Elektroarbeiten in Zusammenhang mit der Verlegung des Hausanschlusses für die Grundschule Burgkunstadt zu beauftragen.

  • Einstimmig beschlossen

08 Erneuerung der Kesselanlage in der ehemaligen Mittelschule (Altbau

  • In nichtöffentliche Sitzung verlegt

09 Aufnahme des Grundstücks und des Gebäudes der katholischen Kirchenstiftung (Fl.Nr. 1484, Gemarkung Burgkunstadt) in den städtebaulichen Ideenwettbewerb Schulberg

Projekt Projekt::Schulberg
Stichwort Stichwort::Ideenwettbewerb
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/02/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt das Grundstück und das Gebäude der katholischen Kirchenstiftung (Fl.Nr. 1484, Gemarkung Burgkunstadt) in den Ideenwettbewerb Schulberg aufzunehmen.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::abgelehnt
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Stadtverwaltung möchte die Verfahrensbetreuung für die Auslobung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs über die umfassende Neuordnung und Neugestaltung des Schulbergs vergeben. Der Raumbedarf für den katholischen Kindergartens werden bereits berücksichtigt. Frage: Soll das Grundstück zusammen mit dem Gebäude der katholischen Kirchenstiftung in den Ideenwettberb aufgenommen werden?


Diskussion

WoSie: Passt von der Erschließung nicht

AlHa: Müssen mit dem Ideenwettbewerb vorankommen

KaWe: Passt nicht zum Konzept

10 Erlass einer Werbeanlagensatzung

Sachverhalt

In letzter Zeit werden vermehrt Bauanträge auf Errichtung von Werbeanlagen eingereicht. Ohne Satzung ist es fast nicht möglich, einen Antrag auf Aufstellung einer Werbeanlage abzulehnen. Verwaltung hat auf Wunsch der Bauausschussmitglieder einen Satzungsentwurf erarbeitet.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung) gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.

  • Einstimmig beschlossen

11 Defizitvertrag mit der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten Burgkunstadt

Sachverhalt

In Zusammenhang mit der Übernahme der Geschäftsführung durch Frau Wie. wurde ein neuer Defizitvertrag entworfen. Auch der Prüfer des BKPV im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung äußerte Bedenken. Im Gespräch unter Teilnahme der Fraktionsvertretungen, der Kirchenstiftung, der Geschäftsleitung, der Stadtverwaltung und des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Vorschlag modifiziert.

Ebenso soll ein entsprechender Defizitvertrag für den evangelischen Kindergarten mit der Evangelischen Kirchengemeinde geschlossen werden.

Beschluss

1. Der Stadtrat beschliesst, mit der Kirchenstiftung Stankt Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten einen Defizitvertrag entsprechend dem beiliegenden Entwurf rückwirkend zum 01.09.2016 abzuschließen.

2. Der Stadtrat beschliesst, mit der Evangelischen Kirchenverwaltung für den Evangelischen Kindergarten einen identischen Defizitvertrag rückwirkend zum 01.09.2016 abzuschließen.

  • Einstimmig beschlossen

12 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt

Mainklein Im nördlichen Teil von Mainklein, im Häckergrund, befinden sich zwei Ableitungen. Für diese Ableitung sind bisher keine Unterhaltsleistungen seitens der Stadt erbracht worden.

Neuses Fall 1 Im südlichen Teil von Neuses befindet sich ein Dorfbrunnen, der seinen Überlauf über eine zum Teil verrohrte Ableitung durch diverse Grundstücke in den Main entwässert und nicht als Kanal der Stadt Burgkunstadt geführt.

Neuses Fall 2 Ableitung, die vom Feuerwehrhaus zu den Bahnschienen verläuft. Die Anlieger leiteten bereits vor dem Anschluss von Neuses an die Kläranlage ihr Oberflächenwasser in diese Ableitung. Für diese Ableitung sind bisher keine Unterhaltsleistungen seitens der Stadt erbracht worden.

Beschluss

1. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Mainklein 1 und 2, als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr. 2. Der Stadtrat beschließt, dass die Ableitung des Dorfbrunnen Neuses als Gewässer dritter Ordnung einzustufen ist. 3. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Neuses (Alte Schmiede), als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr.

  • Einstimmig beschlossen

13 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses der Stadt Burgkunstadt für das Jahr 2015

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband erstellte die Erstellung der Steuererklärung für die städtischen Einrichtungen Versorgungsbetrieb (Wasserversorgung und PV-Anlagen), Stadthalle und Freibad für das Jahr 2015 ab. Bilanzsumme von ca. 2.9 Mio EUR und einem Jahresgewinn von ca. 30.000 EUR. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet. Verlustvortrag zum 31.12.2014 ca. 1.5 Mio EUR.

Beschluss

Der Jahresabschluss 2015 des Versorgungsbetriebes mit einer Bilanzsumme von 2.962.721,39 EUR und einem Jahresgewinn von 30.353,92 EUR wird hiermit festgestellt. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet. Die Verrechnungsschulden gegenüber der Stadt sind weiterhin banküblich (2 % über dem Basiszinssatz) zu verzinsen.

  • Einstimmig beschlossen

14 Einführung BayernWLAN - Accesspoint im Rathaus

15 Einführung BayernWLAN - Accesspoint am Schustermuseum

16 Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung

17 Bekanntmachung der Kosten und Zuwendungen des Jan-Parks Burgkunstadt

18 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

19 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.01.2017

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