Einladung zur Gemeinderatssitzung

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Rechtsfolgen bei Nichtladung

Die Nichtladung eines Mitglieds des Stadtrats führt zur Unwirksamkeit des Beschlusses<ref>Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, Alpmann Schmidt, Rdnr. 456</ref>

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references />