Ausschluss von Angeboten

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Ausgeschlossen werden nach VOL/A § 19 EG Abs. 3:

a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,

b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,

c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,

d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,

e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,

f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,

g) nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die die verlangten Mindestanforderungen nicht erfüllen.

Ausschlussgründe

Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten

Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind

Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind

Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind

Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten

Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben

Nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die die verlangten Mindestanforderungen nicht erfüllen

Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) Ausgabe 2009</ref>

  • VOL/A § 19 EG

Rechtsprechung

Oberlandesgerichte

Vergabekammern

Siehe auch

Fußnoten

<references/>