Beschließender Ausschuss

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Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen übertragenen Angelegenheiten selbst­ständig anstelle des Stadtrats.<ref>Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt § 9 Abs. 1 Satz 1</ref>

Normen

Ortsrecht Burgkunstadt

Siehe auch

Fußnoten

<references/>