Beschließender Ausschuss
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Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen übertragenen Angelegenheiten selbstständig anstelle des Stadtrats.<ref>Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt § 9 Abs. 1 Satz 1</ref>
Normen
Ortsrecht Burgkunstadt
- Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt § 9 Abs. 1 Satz 1
Siehe auch
Fußnoten
<references/>