Wahltag

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wahlen finden an einem Sonntag statt. (GLKrWG Art. 9 Abs. 1)

Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden jeweils an einem Sonntag im Monat März statt. Die Staatsregierung setzt spätestens sechs Monate vor dem Wahltag den Tag für die Wahlen fest. (GLKrWG Art. 9 Abs. 2)

Normen