Gemeinderat

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Der Stadtrat ist ein Hauptorgan der Stadt Burgkunstadt.

Die Stadt wird nach Art. 29 GO durch den Stadtrat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet (Art. 37).

Der Gemeinde(Stadt-)rat ist die (politische<ref>Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, Alpmann Schmidt, Rdnr. 405</ref>) Vertretung der Gemeindebürger. Er führt in Städten die Bezeichnung Stadtrat, in Märkten die Bezeichnung Marktgemeinderat.(Art. 29 Abs. 1 GO)

Der Stadtrat entscheidet im Rahmen des Art. 29 GO über alle Angelegenheiten, für die nicht beschließende Ausschüsse (Art. 32) bestellt sind. (Art. 29 Abs. 2 GO)

Der Stadtrat überwacht die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.(Art. 29 Abs. 3 GO)

Fußnoten

<references />