Geschäftsordnung des Gemeinderats

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Der Stadtrat gibt sich eine Geschäftsordnung (GO Art. 45 Abs. 1). Die Geschäftsordnung muss Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Stadtrats und seiner Ausschüsse enthalten (GO Art. 45 Abs. 2).

Rechtsnatur

  • Interne Organisationsvorschrift<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 26</ref>

Verstöße gegen die Geschäftsordnung

Verstöße gegen die Geschäftsordnung wie z.B. die Nichteinhaltung der Ladungsfrist führen nach h.M. nicht zur Rechtswidrigkeit eines Stadtratsbeschlusses, wenn nicht zugleich ein Verstoß gegen eine wesentliche gesetzliche Verfahrensvorschrift vorliegt<ref>Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, Alpmann Schmidt, Rdnr. 451 mit Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.08.1996 - 15 A 32/93</ref>.

Muster

Normen

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Ortsrecht Burgkunstadt

Rechtsprechung

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)

Publikationen

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 25 ff.

Siehe auch

Fußnoten

<references />