0.3491.6316

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Hier können Sie die zeitliche Abfolge der Ereignisse um die Haushaltsstelle "Fasching, MCC" nachlesen:

Haushaltsentwurf vom 12.10.2015

Im Haushaltsentwurf vom 12.10.2015 ist unter der Hausshaltsstelle 3491.6316 "Veranstaltung -a- der Betreff "Fasching, MCC" und der Betrag 600 € für das Haushaltsjahr 2016 angesetzt. Die Haushaltsstelle bezieht sich nach der Formulierung auf eine Veranstaltung, sondern würde dort Veranstaltungen stehen.

Im Haushaltsentwurf vom 12.10.2015 ist unter der Hausshaltsstelle 3491.6316 "Veranstaltung -a- der Betreff "Fasching, MCC" und der Betrag 600 € für das Haushaltsjahr 2016 angesetzt. Die Haushaltsstelle bezieht sich nach der Formulierung auf eine Veranstaltung, sonst würde dort Veranstaltungen stehen.

Erarbeitung der Konsolidierungsvorschläge des Bürgervereins

Die Fraktion des Bürgervereins hat - auch auf Vorhaltung aus einer anderen Fraktion hin, man sollte nicht nur für Sparen eintreten, sondern auch sagen, wo man sparen wolle - in der Folge eine Konsolidierungsliste erstellt. Dies erfolgte auf der Grundlage des Haushaltsentwurfs vom 12.10.2015.

Haushaltsentwurf vom 04.01.2016

Am 04.01.2016 legte die Verwaltung einen neuen Haushalsentwurf vor. Unter der Hausshaltsstelle 3491.6316 "Veranstaltung -a-" ist immer noch der Betreff "Fasching, MCC" und der Betrag 600 € für das Haushaltsjahr 2016 angesetzt.

Am 04.01.2016 legte die Verwaltung einen neuen Haushalsentwurf vor. Unter der Hausshaltsstelle 3491.6316 ist immer noch der Betreff "Fasching, MCC" und der Betrag 600 € für das Haushaltsjahr 2016 angesetzt.

Konsolidierungsvorschlag des Bürgervereins vom 08.01.2016

Am 08.01.2016 legte der Bürgerverein seine Konsolidierungsliste, die auch den Vorschlag Nr. 93 mit dem Vermerk "Findet in Weismain statt" enthielt, vor. Dies konnte sich der Logik nach nur auf auf den MCC-Fasching beziehen.

Am 08.01.2016 legte der Bürgerverein seinen Konsolidierungsvorschlag mit dem Vermerk "Findet in Weismain statt" vor. Dies konnte sich der Logik nach nur auf auf den MCC-Fasching beziehen.

Haushaltsentwurf vom 11.02.2016

Erstmals im Haushaltsentwurf vom 11.02.2016 - mehr als einen Monat nach Vorlage der Konsolidierungsliste des Bürgervereins - wurde der Betreff der Haushaltsstelle 3491.6316 in Kinderfasching geändert. Darauf wurde (zumindet der Bürgerverein) nicht einmal hingewiesen.

Erstmals im haushaltsentwurf vom 11.02.2016 - mehr als einen Monat nach Vorlage der Konsolidierungsliste des Bürgervereins - wurde der Betreff der Haushaltsstelle 3491.6316 in Kinderfasching geändert. Darauf wurde (zumindet der Bürgerverein) nicht hingewiesen.

04.03.2016 Äußerungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Sievert im Obermain Tagblatt

Im Obermain Tagblatt vom 04.03.2016 ist folgende Äußerung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Sievert zu lesen:

"Die Vorschläge seien ... bürgerunfreundlich, wie eine Streichung des Kinderfaschings."

05.03.2016 Klarstellung durch Bürgerverein im Obermain Tagblatt

Im Obermain Tagblatt vom 05.03.2016 stellte der Bürgerverein klar, dass offenbar ein Missverständnis vorliege und sich der Bürgerverein nie für die Streichung des Kinderfaschings ausgesprochen hatte.

Im Obermain Tagblatt vom 05.03.2016 stellte der Bürgerverein klar, dass offenbar ein Missverständnis vorliege und sich der Bürgerverein nie für die Streichung des Kinderfaschings ausgesprochen hatte.

10.03.2016 Stellungnahme der Bürgermeisterin

Im Obermain Tagblatt vom 10.03.2016 nimmt die Bürgermeisterin dahingehend Stellung, dass unter der Haushaltsstelle etwas ganz anderes gebucht wurde als im Betreff "Fasching, MCC" angegeben. Diese Information hatte uns die Bürgermeisterin allerdings zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt. Statt das Missverständnis einfach aufzuklären, äußert die Bürgermeisterin:

"Die Unterstellung von Dr. Dingireiter im OT, die Position sei erst nach diesen Vorschlägen von der Verwaltung in ,Kinderfasching' geändert worden, entbehrt somit jeglicher Grundlage."

Stellungnahme des Bürgervereins

Dr. Dinglreiter und der Bürgerverein arbeiten nicht mit Unterstellungen und haben auch hier nicht mit Unterstellungen gearbeitet. Die Behauptung der Bürgermeisterin, die nachträgliche Änderung in Kinderfasching entbehre jeglicher Grundlage, ist anhand der vorangegangenen Dokumentation eindeutig widerlegt. Dass die Bürgermeisterin hier den falschen Eindruck aufrecht erhält, obwohl ihr alle Unterlagen vorliegen, ist bedauerlich.