Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung

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Die Wohnung ist unverletzlich. (GG Art. 13 Abs. 1)

Normen

Grundgesetz (GG)

Verfassung des Freistaates Bayern (BV)

Publikationen

  • Friedrich Schoch, Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG, Jura 2010, S. 22–. 31