Ordnungsgeld

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Bei der Verhängung eines Ordnungsgeldes handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der mit der Anfechtungsklage angegriffen werden kann<ref>Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, Alpmann Schmidt, Rdnr. 479 mit Verweis auf Bauer/Böhle/Ecker, Art. 48 GO Rdnr. 12</ref>.

Normen

Rechtsprechung

Fußnoten

<references />