Stadtratssitzung-2015-08-18

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Die ursprünglich für 11.08.2018 geplante Stadtratssitzung wurde von der Stadtverwaltung auf den 18.08.2015 verschoben.

Bauausschusssitzung am 18.08.2015

TAGESORDNUNG

zur: Sitzung des Bauausschusses

am: Dienstag, 18. August 2015 um 19:00 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich:

01 Bauantrag auf Anbringung von 2 beleuchteten Werbeanlagen an der Hauswand auf dem Anwesen Steingraben 1, Grundstück Flst.Nr. 9 der Gemarkung Theisau (2015-0039

  • Sachverhalt:

Nach Meinung der Verwaltung sind in Theisau schon übermäßig viele ungenehmigte Werbeschilder angebracht sind. Das Anbringen von 2 beleuchteten Werbeschildern würde das Ortsbild erheblich beeinträchtigen und die Sicherheit im Verkehr beeinträchtigen.

CFr: Herr F. wird mit dem Landratsamt abklären, wie mit den ungenehmigten Werbetafeln zu verfahren ist.

  • Beschluss: Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Anbringung von 2 beleuchteten Werbeanlagen in Theisau, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen da das Ortsbild hierdurch erheblich beeinträchtigt und auch die Sicherheit des Verkehrs gefährdet werden würde.

Mit einer Gegenstimme beschlossen (MD)

02 Bauantrag auf Hallenerweiterung durch Einhausung der best. Verladefläche auf dem Grundstück Flst.Nr. 208/9 der Gemarkung Weidnitz (Joseph-Weiermann-Str. 14) (2015-0041

  • Beschluss: Dem Antrag wird stattgegeben.

Einstimmig beschlossen

03 Bauvoranfrage auf Abklärung der Bebaubarkeit einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 1670/4 der Gemarkung Burgkunstadt (Kaltenreuth 4) (2015-0042

  • Sachverhalt:

Das Grundstück liegt im Außenbereich, öffentliche Belange werden beeinträchtigt werden. Denn das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Belangen des Naturschutzes. Außerdem ist das Anwesen an einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg, der in der Unterhaltslast der Stadt Burgkunstadt liegt. Wenn die Stadt Burgkunstadt bestätigt, dass die wegemäßige Erschließung gesichert ist, dann müsse der Weg auch später für PKW Verkehr, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge etc. geeignet unterhalten werden. Außerdem fehlt die Straßenbeleuchtung. Die Verwaltung empfielt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilenn.

  • Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Einstimmig beschlossen

04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015

Mit 1 Gegenstimme beschlossen (TMü)


Quelle Tagesordnung: https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/cms1808201516341335743662/783/-/Bekanntmachung.html


Stadtratssitzung am 18.08.2015

TAGESORDNUNG

zur: Sitzung des Stadtrates

am: Dienstag, 18. August 2015 um 20:15 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich:

Anwesend: 14 Stadträte

Anträge zur Tagesordnung:

TMü: Top 14 aus der Nichtöffentlichen Sitzung in die Öffentliche Sitzung verschieben.

Einstimmig beschlossen

02 Bekanntgaben

  • Verlesung eines Dankschreibens an die Bürgermeisterin und Stadtverwaltung, dass die Einfahrt an der Hainweiherer Straße gut gelungen ist.
  • Die Rechtsaufsichtsbeschwerden zur Auflösung der Friedrich Baur Mittelschule wurden vom Landratsamt bearbeitet und zurückgewiesen.


03 Verteilung des Bescheides über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes als Datei oder in Papierform an alle Stadträte Antrag des Bürgervereins e.V. vom 07.08.2015

  • Sachverhalt: Der Bürgerverein e.V. beantragt, dass der in der Sitzung am 07.07.2015 verlesene Bescheid über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes als Datei oder in Papierform an alle Stadtratsmitglieder verteilt wird.

Da der Bescheid in der Sitzung am 07.07.2015 komplett verlesen wurde ist der Bitte des Landratsamtes, den Bescheid dem Stadtrat vollinhaltlich bekannt zu geben, in vollem Umfange entsprochen. Das Landratsamt hat dies per Mail vom 10.08.2015 bestätigt. Nach Auskunft des Landratsamtes Lichtenfels ist für die Umsetzung des o.g. Antrages ein Mehrheitsbeschluss des Stadtrates erforderlich.

HPM: Ich schlage einen Kompromiss vor: Das Schreiben kann an die Fraktionsvorsitzenden gehen.

WS: Wenn ich etwas wissen will, gehe ich hoch zur Stadtverwaltung. Ich als Fraktionsvorsitzender verzichte auf das Schreiben.

TMü: Zur Meidung von Missverständnissen wäre es gut, wenn das Schreiben für das laufende Jahr vorliegen würde. Dieser Bescheid ist immer wichtig. Hätte er letztes Jahr vorgelegen, hätten wir uns viele Streitereien sparen können.

  • Beschluss: Der Antrag des Bürgervereins e.V. auf Verteilung des rechtsaufsichtlichen Genehmigungsbescheides als Datei oder in Papierform an alle Stadträte wird abgelehnt.

Mit 2 Gegenstimmen beschlossen(AHa, TMü)

04 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2015

  • Sachverhalt: in der Sitzung am 14.04.2015 fasste der Stadtrat den Beschluss, die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.04.2015) einzuführen. Auf Rückfrage der Verwaltung an den Bayerischen Gemeindetag teilte Frau Dr. Thimet in ihrer Stellungnahme vom 30.06.2015 aus, dass sich die Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr zum 01.01.2015 anbietet. Der rückwirkende Erlass sei erforderlich, um den durch eine nichtige Satzung entstandenen "rechtsleeren Raum" zu überbrücken.
  • Diskussion:

GKn: Für mich gibt das ein Bürokratiemonster, ich bin dagegen.

MHe: Ich bin gegen den rückwirkenden Beschluss. Die Bürger hätten schon ab Jahresbeginn Maßnahmen für Entsiegelung ihrer Grundstücke treffen können.

HE: Wenn wir nicht rückwirkend zum 01.01.2015 die gesplittete Abwassergebührensatzung erlassen, habe ich keine Rechtsgrundlage für die Abrechnung des Abwassers. Die Abrechnung nach dem Frischwassermaßstab ist rechtswidrig. Dr. Thimet hat klar ausgedrückt, dass die rückwirkende Einführung notwendig ist. Otto-Normalverbraucher wird keine Maßnahmen treffen und große Unternehmen versickern bei Neubauten sowieso. Ich empfehle dringend Dr. Thimet zu folgen. Ich habe Verständnis für alle Einwendungen. Aber ich möchte Sie bitten, den Beschlussvorlage zu folgen. Denn ich habe einen rechtsleeren Raum, der zu füllen ist. Es muss rückwirkend beschlossen werden, sonst kann ich nicht abrechnen.

HPM: Wenn wir z.B. zum 1.1.2016 geschließen, können Sie dann Abwassergebühren für 2015 abrechnen?

HE: Nein, ich habe keine Rechtsgrundlage. Die letzte Satzung, die sie beschlossen haben ist rechtswidrig.

MHo: Wir haben es bisher anders entschieden. Aber es ist nicht mehr möglich anders zu entscheiden. Wir müssen der Stadt Handlungsfreiheit geben.

  • Beschluss: Der Stadtrat beschliesst, die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2015 einzuführen.

Die Kalkulation der gesplitteten Gebühr kann erst erfolgen, wenn die Berechnungsgrundlagen (Flächenkataster und Grundstücksabflussbeiwerte) ermittelt wurden.

Sobald die maßgeblichen Gebührensätze kalkuliert sind, ist die entsprechende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSEWS) rückwirkend zum 01.01.2015 zu beschliessen.

05 Beschlussfassung über die Vereinbarung zwischen der Stadt Burgkunstadt und der Teilnehmergemeinschaft Kirchlein II hinsichtlich der Dorferneuerung in Kirchlein

  • Sachverhalt: Die Teilnehmergemeinschaft Kirchlein hat der Stadt Burgkunstadt eine Vereinbarung über das Dorferneuerungsverfahren Kirchlein II zur Unterzeichnung übersandt. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Stadtrates. Von der im Vertrag aufgeführten Gesamtkostenbeteiligung der Stadt Burgkunstadt von insgesamt rund 44.000,00 Euro, sind bereits 15.000,00 Euro in den Haushalt 2015 eingestellt. In den Haushalt 2016 bis 2019 müssen pro Jahr 7.500,00 Euro eingestellt werden.
  • Diskussion:

AHa: Bei der Begehung mit dem Haupt- und Finanzausschuss haben wir Kosten in Höhe von 15.000 € zugestimmt. Jetzt sind es 44.000 €. Wie kommt das?

GKn: Es braucht das Gesamtkonzept, deshalb sind es 44.000 € geworden.

WS: Über solch geringe Beträge brauchen wir nicht diskutieren.

ThM: Anlässlich unseres Beschlusses sagte SD, dass über jedes Einzelprojekt sesparat abgestimmt werden soll.

SD: Ja es sind noch keine Baukosten enthalten. Es kamen zu den Planungskosten die Kosten für Vermessung und Baugrunduntersuchung hinzu.


  • Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Stadt Burgkunstadt und der Teilnehmergemeinschaft Kirchlein II zu unterzeichnen.

Einstimmig beschlossen

06 Beschlussfassung über den Entwurf des Textteiles zum Flurbereinigungsplan Mainroth-Mainklein

  • Sachverhalt:

Die Teilnehmergemeinschaft Mainroth / Mainklein hat den Flurbereinigungsplan aufstellt und die Ergebnisse des Verfahrens zusammenfasst. Die Festsetzungen hierzu sollen nicht ohne enge Abstimmung mit dem Stadtrat erfolgen und bedürfen der Zustimmung der Stadt. Die Unterlagen wurden übersandt mit der Bitte zu beschließen, dass die Stadt das Eigentum und die Baulast bzw. Unterhaltspflicht an den ausgebauten Wegen, den Flächen für den Naturschutz und die Landschaftspflege, den Gewässern und sonstigen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen übernimmt. Die Stadt übernimmt ebenfalls das Eigentum an den nicht ausgebauten Wegen.

  • Diskussion:

GKn: Der Plan wurde in vielen Sitzungen ausgearbeitet. 3 Wege sollen aufgewertet werden: Wanderweg 7, Weg nach Mainklein, Radweg Lückenschluss an der Bahn entlang. Diese Wege sind zu erhalten, ich bitte die Verwaltung an den Landschaftspflegeverband und die Jagdgenossenschaft heranzutreten, um den Unterhalt zu gewährleisten. Ich möchte, dass diese 3 Wege die Zuschüsse der Stadt bekommen.

CFr: Gibt dies ein Präzedensfall?

GKn: Der Präzedesfall ist mit einer Vereinbarung mit dem Landschaftspflegeverband und der Jagdgenossenschaft zu vermeiden.

TMü: Entstehen Kosten?

SD: Ja erhebliche Kosten wenn die Vereinbarung mit dem Landschaftspflegeverband und der Jagdgenossenschaft nicht zu Stande kommt.

TMü: Sind wir verpflichtet, diese Kosten zu tragen?

SD: Ja

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, den den Regelungen zuzustimmen.

Einstimmig beschlossen

07 Ausbau der Ortsstraße Kesselweg; Vergabe der Planungsleistungen

  • Sachverhalt: Die Ortsstraße Kesselweg befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Verwaltung hat das Planungsbüro Kellner gebeten, eine Kostenschätzung für den Ausbau der Ortsstraße Kesselweg zu erstellen und ein Honorarangebot für die Leistungsphasen 1 bis 3 vorzulegen. Das Büro Kellner schätzt die Ausbaukosten auf ca. 359.380 Euro brutto. Als Honorar wurden 21.500 Euro angeboten. Die Kosten sind im Haushalt 2015 enthalten und der Haupt- und Finanzausschuss hat die Dringlichkeit der Maßnahme in seiner Sitzung am 23.09.2014 anerkannt.

ThM: Für die Planung ist eine Inlinersanierung für den Kanal vorgesehen, sowie Leerrohre von Telekom / SÜC. Hat sich hier bereits etwas ergeben?

SD: Das wird im Rahmen der Planung geklärt, damit keine Vorab - Kosten entstehen.

JR: Eine hydraulische Berechnung des Kanals sollte erfolgen.

TMü: Wie ist es mit der Planung, ist ein Gehsteig vorgesehen oder nicht?

WS: Dies wird mit den Bürgern geklärt.

SD: Es gibt Vorschriften für Straßengestaltung

TMü: Sind die Kosten für den Haushalt 2016 vorgesehen?

HE: Wir brauchen erst die Planung, um Baukosten im Haushalt aufnehmen zu können.

TMü: Muss dies im nächsten Jahr sein.

HE: Nein, die Planungsgrundlagen ändern sich so schnell nicht.

  • Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt das Planungsbüro Kellner aus Bad Staffelstein mit den Leistungsphasen 1-3 für den Ausbau der Ortsstraße Kesselweg

Einstimmiger Beschluss

08 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK)Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014

  • Sachverhalt:

Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Robert Gack, Lichtenfels, hat den Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 346.328,81 EUR geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Es sind keine Risiken erkennbar. Ein Gewinn von 1.528,40 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  • Beschluss:

Der Jahresabschluss wird bestätigt. Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 wird Herr Robert Gack gewählt.

Einstimmiger Beschluss

14 Verkauf von Bauplätzen

  • Beschluss: Der Stadtrat beschließt, dass die Stadtverwaltung die stadteigenen Bauplätze ohne Zustimmung des Stadtrates verkaufen darf.

Einstimmig beschlossen

09 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Stadtrat befasste sich mit Personalangelegenheiten


10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015/14.07.2015

Mit 1 Gegenstimme genehmigt (TMü)


11 Anfragen

  • Mainroth

GKn: Die Dorferneuerung in Mainroth ist noch nicht abgeschlossen. Wir sollten die Neugestaltung des Kirchplatzes und des Brauhauses nochmals aufgreifen.

CFr: Es ist nicht einfach weil es vseit Jahres ruht. Wir müssen überprüfen, ob das Programm nochmals aufgerufen werden kann.

WSi: Wir haben in Mainroth 2 leerstehende Schulhäuser, wir sollten das neuere Schulhaus verkaufen und die Restnutzung ins Brauhaus verlegen.

  • Jugendtreff

HPM: Was ist Stand Jugendtreff?

HE: Am Status Quo hat sich nichts geändert. Das BRK muss ein Konzept vorliegen. Die Räume sind in Altenkunstadt. Wir warten ab.

MHe: Wir sollten eine Frist setzen.

  • Wege Gärtenroth

Ba: Gräben und Wege, die früher gemäht wurden, werden nicht mehr gemäht.

SD: Die Stadt näht Gräben und Wege für die sie zuständig ist = ausgebaute Wege, für nicht ausgebaute Wege ist die Stadt nicht zuständig.

  • Anschaffung eines gemeinsamen Servers mit Aku und Weismain

MHe: Es gebt Förderung

SD: Die Gespräche laufen.

  • Sitzungsverschiebung

TMü: Warum wurde die Sitzung verschoben? Es fehlen viele Stadträte.

CF: Terminprobleme bei mir.


Quelle Tagesordnung: https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/cms1808201516341335743662/783/-/Bekanntmachung.html