Saalöffentlichkeit

Aus Kommunalwiki
Version vom 13. Juli 2021, 21:27 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Sitzungen haben nach {{GO 52}} Abs. 4 in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden (Saalöffentlichkeit).<ref>Zum Begriff der Saalöff…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Sitzungen haben nach GO Art. 52 Abs. 4 in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden (Saalöffentlichkeit).<ref>Zum Begriff der Saalöffentlichkeit vgl. Papsthart, Glashaus mit Geheimnissen, BayVBl. 2021, 253, 260, Fn. 11</ref>

Normen

Fußnoten

<references/>