Kraftfahrzeug

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (StVG § 1 Abs. 2).

CPV-Code

Normen

Publikationen

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references/>