Auftraggeber (Vergabe öffentlicher Aufträge)
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Auftraggeber im Sinne des Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind nach GWB § 97
- öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB § 99,
- Sektorenauftraggeber im Sinne des GWB § 100 und
- Konzessionsgeber im Sinne des GWB § 101.