Klarstellungssatzung
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Die Gemeinde kann durch eine Klarstellungssatzung die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, (BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1).
Normen
- BauGB § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1