Raumordnungsbericht

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung erstattet nach ROG § 22 Abs. 2 Satz 1 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Vorlage an den Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen Berichte, insbesondere über

  1. die bei der räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes zugrunde zu legenden Tatsachen (Bestandsaufnahme, Entwicklungstendenzen),
  2. die im Rahmen der angestrebten räumlichen Entwicklung durchgeführten und beabsichtigten raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
  3. die räumliche Verteilung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union im Bundesgebiet und deren Wirkung,
  4. die Auswirkungen der europäischen Integration auf die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes.

Die Berichte können sich nach ROG § 22 Abs. 2 Satz 2 auf fachliche und teilräumliche Aspekte beschränken.

Die Raumordnungsberichte stützen sich im Wesentlichen auf das räumliche Informationssystem des BBSR, die "Laufende Raumbeobachtung", zu dessen Führung und Auswertung das BBSR nach ROG § 22 Abs. 1 verpflichtet ist, sowie die vom BBSR geführte Datei "Raumwirksame Mittel".<ref>uelle: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Raumentwicklung/RaumentwicklungDeutschland/Raumordnungsberichte/raumordnungsberichte_node.html - abgerufen am 31.05.2020 um 22:40 Uhr</ref>

Normen

Publikationen

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references/>